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Pflegedienst ohne Pflegegrad: Geht das – und wer zahlt?

Autorenbild: Florian Goecke
Florian Goecke
vor 4 Stunden
6 Min. Lesezeit

Stand: 6. November 2026. Es gilt das Recht von 2026. Was für 2027 geplant ist, ist ein Gesetzentwurf und noch nicht beschlossen.

Kurz gesagt: Ja, ein Pflegedienst kann auch ohne Pflegegrad kommen. Verordnet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt häusliche Krankenpflege, zahlt die Krankenkasse, zum Beispiel für Medikamentengabe, Spritzen oder Verbände. Für Hilfe beim Waschen oder im Haushalt zahlt die Krankenkasse nur vorübergehend, etwa nach dem Krankenhaus. Alles andere zahlen Sie selbst, bis ein Pflegegrad bewilligt ist.

Kann ich einen Pflegedienst ohne Pflegegrad bekommen?

Ja. Ein Pflegegrad ist nur für Leistungen der Pflegekasse nötig. Ein ambulanter Pflegedienst arbeitet aber auch für die Krankenkasse. Und Sie können ihn privat beauftragen.

Entscheidend ist also nicht, ob Sie einen Pflegegrad haben. Entscheidend ist, welche Hilfe Sie brauchen und wer sie bezahlt. Es gibt vier Wege:

  1. Häusliche Krankenpflege mit ärztlicher Verordnung: zahlt die Krankenkasse.

  2. Haushaltshilfe in bestimmten Fällen: zahlt die Krankenkasse.

  3. Privatleistungen: zahlen Sie selbst.

  4. Pflegegrad beantragen: Dann zahlt die Pflegekasse, ab dem Monat des Antrags.

Wer zahlt den Pflegedienst ohne Pflegegrad?

Medikamentengabe, Spritzen, Verbände: die Krankenkasse

Das heißt Behandlungspflege. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Tabletten stellen und geben

  • Insulin spritzen und Blutzucker messen

  • Augentropfen geben

  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen

  • Wunden versorgen und Verbände wechseln

Behandlungspflege bekommen Sie, wenn sie nötig ist, damit die ärztliche Behandlung gelingt (§ 37 Abs. 2 SGB V). Einen Pflegegrad brauchen Sie dafür nicht. Eine feste Höchstdauer gibt es nicht. Die Ärztin verordnet, so lange die Behandlung nötig ist.

Wichtig: Die Krankenkasse zahlt nur, wenn niemand in Ihrem Haushalt die Aufgabe übernehmen kann (§ 37 Abs. 3 SGB V).

Waschen und Haushalt nach Krankenhaus oder OP: vorübergehend die Krankenkasse

Nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder bei einer schweren Erkrankung schaffen viele den Alltag eine Zeit lang nicht allein. Dann kann die Ärztin Unterstützungspflege verordnen (§ 37 Abs. 1a SGB V). Der Pflegedienst hilft dann zum Beispiel beim Waschen, Anziehen und im Haushalt.

Das gilt:

  • Bis zu vier Wochen je Krankheitsfall. In begründeten Ausnahmefällen länger, wenn der Medizinische Dienst das feststellt.

  • Nur, wenn der Bedarf voraussichtlich vorübergehend ist.

  • Nur, wenn kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt. Mit Pflegegrad 1 ist sie möglich.

Quelle: § 37 Abs. 1a SGB V; § 2c und § 5 Abs. 3 Häusliche Krankenpflege-Richtlinie des G-BA (Fassung in Kraft seit 12. Dezember 2025).

Daneben gibt es die Krankenhausvermeidungspflege (§ 37 Abs. 1 SGB V). Sie kommt infrage, wenn Sie eigentlich ins Krankenhaus müssten, die Behandlung aber zu Hause möglich ist. Auch sie ist auf bis zu vier Wochen je Krankheitsfall begrenzt.

Wie es nach der Entlassung weitergeht, lesen Sie in Pflege nach dem Krankenhausaufenthalt.

Haushaltshilfe: in bestimmten Fällen die Krankenkasse

Können Sie wegen einer schweren Krankheit oder nach dem Krankenhaus Ihren Haushalt nicht weiterführen, zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe (§ 38 SGB V). Voraussetzung: Niemand im Haushalt kann einspringen, und es liegt kein Pflegegrad 2 bis 5 vor.

  • Ohne Kind im Haushalt: bis zu vier Wochen.

  • Lebt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein Kind mit Behinderung im Haushalt: bis zu 26 Wochen.

  • Manche Krankenkassen zahlen laut Satzung mehr. Fragen Sie nach.

Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad: die Krankenkasse

Reicht Hilfe zu Hause nicht aus, zahlt die Krankenkasse eine Kurzzeitpflege in einer Einrichtung (§ 39c SGB V). Sie gilt bis zu acht Wochen im Jahr. Für die Höhe gilt der Rahmen der Pflegeversicherung, 2026 bis zu 3.539 € im Jahr (§ 42 Abs. 2, § 42a Abs. 1 SGB XI). Voraussetzung ist auch hier: kein Pflegegrad 2 bis 5.

Alles andere: Sie selbst

Ein Pflegedienst bietet auch Privatleistungen an. Das sind zum Beispiel Begleitung zum Arzt, längere Einsätze oder Hilfe, für die es keine Verordnung gibt. Die Kosten zahlen Sie selbst nach Vertrag. Lassen Sie sich vorher einen Kostenvoranschlag geben. Mehr unter Privatleistungen.

Was muss ich bei häuslicher Krankenpflege zuzahlen?

Ab 18 Jahren zahlen Sie zu (§ 37 Abs. 5, § 61 Satz 3 SGB V):

  • 10 Euro je Verordnung

  • 10 % der Kosten, aber nur für die ersten 28 Kalendertage im Jahr

Bei der Haushaltshilfe zahlen Sie je Tag 10 % der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro (§ 38 Abs. 5, § 61 Satz 1 SGB V).

Alle Zuzahlungen zusammen sind gedeckelt: höchstens 2 % Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen, bei schwerwiegender chronischer Krankheit 1 % (§ 62 Abs. 1 SGB V). Ist die Grenze erreicht, stellt Ihre Krankenkasse eine Befreiung aus.

Quelle: SGB V, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 6. November 2026. Wie die Abrechnung genau läuft, steht in Häusliche Krankenpflege: Verordnung und Kosten.

Wann lohnt sich ein Antrag auf Pflegegrad?

Wenn Sie dauerhaft Hilfe im Alltag brauchen. Dauerhaft heißt: voraussichtlich mindestens sechs Monate (§ 14 Abs. 1 SGB XI). Dann endet die Unterstützungspflege der Krankenkasse irgendwann. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen Pflegedienst für Grundpflege und Haushalt.

Das sollten Sie wissen:

  • Früh beantragen. Die Pflegekasse zahlt ab dem Antrag. Stellen Sie ihn später als im Monat, in dem die Pflegebedürftigkeit begann, zahlt sie ab Beginn des Antragsmonats (§ 33 Abs. 1 SGB XI).

  • Frist für die Entscheidung. Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen schriftlich entscheiden. Ist sie zu spät und selbst schuld daran, zahlt sie 70 Euro für jede angefangene Woche Verzögerung (§ 18c SGB XI).

  • Schon Pflegegrad 1 hilft. Mit Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat (§ 45b SGB XI). Bei Pflegegrad 1 dürfen Sie ihn auch für Hilfe des Pflegedienstes beim Waschen und Anziehen nutzen. Mehr dazu in Pflegegrad 1: Haushaltshilfe.

  • Behandlungspflege bleibt bei der Krankenkasse. Auch mit Pflegegrad zahlt die Krankenkasse Medikamentengabe und Verbände weiter.

Ob ein Pflegegrad infrage kommt, zeigt Ihnen unser Pflegegrad-Rechner in wenigen Minuten.

Was ist für 2027 geplant?

Die Bundesregierung plant eine Pflegereform ab 1. Januar 2027 (Gesetzentwurf, Bundestags-Drucksache 21/8869, erste Lesung am 5. November 2026). Sie ist noch nicht beschlossen. Laut Entwurf soll Pflegegrad 1 erst ab 15 statt ab 12,5 Punkten gelten. Den Entlastungsbetrag soll es bei Pflegegrad 1 nicht mehr geben.

Laut Entwurf gilt für die Begutachtung das Recht zum Zeitpunkt des Antrags. Wer schon jetzt dauerhaft Hilfe braucht, sollte den Antrag deshalb nicht aufschieben.

So gehen Sie jetzt vor

  1. Hilfe benennen. Schreiben Sie auf, wobei Sie Hilfe brauchen: Tabletten, Spritzen, Verbände, Waschen, Haushalt.

  2. Arzttermin. Bitten Sie Ihre Hausärztin um eine Verordnung für häusliche Krankenpflege. Nach dem Krankenhaus darf auch das Krankenhaus für bis zu sieben Tage verordnen (§ 7 Abs. 5 HKP-Richtlinie). Die erste Verordnung gilt meist bis zu 14 Tage, danach folgt eine Folgeverordnung.

  3. Pflegedienst anrufen. Fragen Sie, ob er freie Kapazität hat. Der Pflegedienst hilft Ihnen beim Weg zur Krankenkasse.

  4. Verordnung schnell einreichen. Liegt sie der Krankenkasse spätestens am vierten Arbeitstag nach Ausstellung vor, zahlt die Kasse die Einsätze bis zu ihrer Entscheidung (§ 6 Abs. 5 HKP-Richtlinie).

  5. Pflegegrad prüfen. Brauchen Sie länger Hilfe, stellen Sie parallel den Antrag bei der Pflegekasse.

Wie Sie einen Pflegedienst Schritt für Schritt finden und beauftragen, steht in Wie beantrage ich einen Pflegedienst?

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse einen Pflegedienst ohne Pflegegrad?

Ja, wenn die Ärztin häusliche Krankenpflege verordnet. Behandlungspflege wie Medikamentengabe oder Verbände zahlt die Krankenkasse ohne Pflegegrad. Hilfe beim Waschen und im Haushalt zahlt sie nur vorübergehend, meist bis zu vier Wochen.

Wer zahlt die Medikamentengabe ohne Pflegegrad?

Die Krankenkasse, wenn die Ärztin sie verordnet und niemand im Haushalt sie übernehmen kann. Sie zahlen 10 Euro je Verordnung und 10 % der Kosten für die ersten 28 Tage im Jahr zu.

Was kostet ein Pflegedienst privat ohne Pflegegrad?

Das hängt von Leistung und Dauer ab. Jeder Pflegedienst legt seine Preise für Privatleistungen selbst fest. Lassen Sie sich vorher einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben.

Bekomme ich Geld rückwirkend, wenn der Pflegegrad bewilligt wird?

Ja, ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Für die Zeit davor zahlt die Pflegekasse nicht. Stellen Sie den Antrag deshalb früh.

Kann ich mit Pflegegrad 1 einen Pflegedienst nutzen?

Ja. Sie können den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat einsetzen, auch für Hilfe beim Waschen. Pflegesachleistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2.

Persönliche Beratung in Kiel, Lübeck und Preetz

halpy ist ambulanter Pflegedienst in Kiel und Lübeck. Preetz und Umgebung versorgt unser Kieler Team. Wir übernehmen häusliche Krankenpflege mit ärztlicher Verordnung, auch ohne Pflegegrad, und klären mit Ihnen, ob sich ein Antrag lohnt. Mehr zu den Standorten: Kiel, Lübeck, Preetz. Telefon Kiel 0431 55688000, Lübeck 0451 58347070, Mo–Fr 8–12 und 13–15 Uhr, oder über das Kontaktformular.

Quellen

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von halpy redaktionell freigegeben.

 
 
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