top of page

Entlastungsbetrag 2027: Sozialraumbudget für Pflegegrad 2 bis 5

Autorenbild: Florian Goecke
Florian Goecke
vor 15 Stunden
6 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: Ab 2027 soll der Entlastungsbetrag von 131 € durch ein Sozialraumbudget von bis zu 175 € im Monat ersetzt werden. Das gilt nur für Pflegegrad 2 bis 5 (unter 25 Jahren bis zu 300 €), nur für anerkannte Alltagsangebote und ohne Ansparen. Für Pflegegrad 1 entfällt der Betrag. Das sieht der Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) vom 30.09.2026 vor. Er ist noch nicht beschlossen, bis dahin gelten die 131 € unverändert.


*Stand: Oktober 2026*


Entlastungsbetrag 2027: Was ändert sich?



Heute (geltendes Recht 2026)

Kabinettsentwurf PNOG, geplant ab 01.01.2027

Name

Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

Sozialraumbudget (§ 45b SGB XI neu)

Pflegegrad 1

131 € im Monat

kein Anspruch

Pflegegrad 2 bis 5

131 € im Monat

bis zu 175 € im Monat

Unter 25 Jahren (PG 2–5)

131 € im Monat

bis zu 300 € im Monat

Pro Jahr (PG 2–5, ab 25 Jahren)

bis zu 1.572 €

bis zu 2.100 €

Wofür?

Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflegedienste (bei PG 2–5 nicht für Selbstversorgung), anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag

nur anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI)

Ansparen?

ja, Rest aus einem Kalenderjahr bis 30. Juni des Folgejahres nutzbar

nicht vorgesehen, Budget gilt monatlich


*Quellen: § 45b SGB XI (geltende Fassung); Gesetzentwurf der Bundesregierung zum PNOG (Kabinettsbeschluss 30.09.2026); BMG-FAQ zum PNOG. Stand: Oktober 2026. Der Entwurf kann sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern.*


Für Pflegegrad 2 bis 5 stiege der Betrag damit um 44 € im Monat. Gleichzeitig würde die Nutzung enger: Viele Familien bezahlen mit dem Entlastungsbetrag heute einen Pflegedienst oder die Tagespflege. Genau das wäre über das neue Budget nicht mehr möglich.


Was ist das Sozialraumbudget 2027?


Das Sozialraumbudget ist der geplante Nachfolger des Entlastungsbetrags. „Sozialraum“ meint das Umfeld, in dem Sie leben: Nachbarschaft, Quartier, Gemeinde. Das Budget soll niedrigschwellige Hilfe vor Ort stärken. Dazu zählen laut Bundesgesundheitsministerium Betreuungsangebote, die Entlastung pflegender Angehöriger und Entlastung im Alltag.


Die wichtigsten Punkte laut Kabinettsentwurf:


  • Anspruch: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause gepflegt werden.

  • Höhe: bis zu 175 € im Monat, bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bis zu 300 € im Monat (also bis zu 3.600 € im Jahr).

  • Zweckbindung: nur für Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne von § 45a SGB XI, die nach Landesrecht oder durch die Pflegekassen anerkannt sind. Das Geld wird also nicht frei ausgezahlt, sondern deckt die Kosten solcher Angebote.

  • Kein gesonderter Antrag: Der Anspruch soll entstehen, sobald die Voraussetzungen vorliegen.


Entlastungsbetrag 2027 bei Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3


Für Pflegegrad 2, 3, 4 und 5 ist der Betrag gleich: bis zu 175 € im Monat. Eine Staffelung nach Pflegegrad sieht der Entwurf nicht vor, nur nach Alter (unter 25 Jahren bis zu 300 €).


Wichtig für Pflegegrad 2 und 3: Gerade hier nutzen viele Familien den Entlastungsbetrag heute für Hilfe im Haushalt durch einen Pflegedienst. Ab 2027 würde sich ändern, aus welchem Topf diese Hilfe bezahlt wird (siehe unten).


Wofür kann man das Sozialraumbudget nutzen? Auch für Nachbarschaftshilfe?


Ja, sofern das Angebot anerkannt ist. Angebote zur Unterstützung im Alltag sind zum Beispiel:


  • Betreuung und Begleitung im Alltag, etwa Spaziergänge, Gespräche, Begleitung zu Terminen

  • Betreuungsgruppen, zum Beispiel für Menschen mit Demenz

  • Unterstützung im Haushalt und bei alltäglichen Erledigungen

  • Entlastung pflegender Angehöriger

  • anerkannte Nachbarschaftshilfe, auch durch einzelne Helferinnen und Helfer


Neu ist laut Entwurf: Neben der Anerkennung nach Landesrecht sollen auch die Pflegekassen Angebote anerkennen können. Das ist besonders für Nachbarschaftshilfe interessant. Wie die Anerkennung im Detail abläuft, ist noch nicht abschließend geregelt. Heute legt jedes Bundesland per Verordnung fest, welche Angebote anerkannt werden, auch Schleswig-Holstein. Welche Angebote es in Kiel, Lübeck oder rund um Preetz gibt, erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse oder beim Pflegestützpunkt.


Nicht über das Sozialraumbudget laufen sollen laut Entwurf die medizinische Behandlungspflege, Leistungen ambulanter Pflegedienste sowie die Tages- und Nachtpflege. Behandlungspflege verordnet weiterhin die Ärztin oder der Arzt, die Krankenkasse zahlt sie. Mehr dazu: häusliche Krankenpflege und Behandlungspflege.


Sozialraumbudget und Pflegedienst: Wer zahlt ab 2027 Hauswirtschaft und Alltagsbegleitung?


Heute können Sie den Entlastungsbetrag auch für Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes einsetzen, etwa für Hauswirtschaft oder Alltagsbegleitung. Nach dem Entwurf ist das Sozialraumbudget dagegen an anerkannte Angebote nach § 45a SGB XI gebunden. Leistungen ambulanter Pflegedienste sind darin nicht mehr vorgesehen.


Das heißt nicht, dass Hilfe vom Pflegedienst wegfällt. Sie soll künftig über das Sachleistungsbudget laufen, den geplanten Nachfolger der Pflegesachleistung:


Pflegegrad

Pflegesachleistung heute

Sachleistungsbudget laut Entwurf ab 2027

2

796 €

890 €

3

1.497 €

1.590 €

4

1.859 €

2.090 €

5

2.299 €

2.530 €


*Quelle: Gesetzentwurf PNOG (Kabinettsbeschluss 30.09.2026), BMG; Pflegesachleistung heute: § 36 SGB XI. Stand: Oktober 2026, noch nicht beschlossen.*


Für Familien, die heute nur Pflegegeld beziehen, bedeutet das: Wer ab 2027 weiter Hauswirtschaft oder Alltagsbegleitung vom Pflegedienst möchte, nutzt dafür einen Teil des Sachleistungsbudgets. Den Rest gibt es anteilig als Pflegegeld. Das Pflegegeld soll laut Entwurf künftig in Höhe des sogenannten Entlastungsbudgets gezahlt werden (Pflegegrad 2: 380 €, Pflegegrad 3: 630 €, Pflegegrad 4: 890 €, Pflegegrad 5: 1.080 €). Diese Kombination ist im Entwurf vorgesehen, ähnlich wie die heutige Kombinationsleistung. Das Sozialraumbudget käme dann für anerkannte Alltagsangebote hinzu. Wie sich das für Ihre Situation sinnvoll aufteilen lässt, besprechen wir gern mit Ihnen.


Entlastungsbetrag 2027 bei Pflegegrad 1


Laut Entwurf entfällt der Entlastungsbetrag in Pflegegrad 1. Ein Sozialraumbudget gibt es erst ab Pflegegrad 2. Als Ausgleich plant das Bundesgesundheitsministerium für Pflegegrad 1 eine neue, intensivere Pflegebegleitung und bessere Empfehlungen zu Präventionsangeboten – aber keine Geldleistung. Was das für Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1 bedeutet, lesen Sie im Beitrag Pflegegrad 1 Haushaltshilfe: Was die Kasse zahlt und was 2027 gilt.


Was passiert mit dem angesparten Entlastungsbetrag?


Nach heutigem Recht können Sie Beträge, die Sie in einem Kalenderjahr nicht verbraucht haben, ins folgende Kalenderhalbjahr übertragen. Ein Rest aus 2026 wäre damit grundsätzlich bis zum 30. Juni 2027 nutzbar.


Ob das nach der Reform noch gilt, ist offen. Das neue Sozialraumbudget sieht keine Übertragung in spätere Monate vor. Eine ausdrückliche Übergangsregel für Restbeträge aus 2026 enthält der Kabinettsentwurf nach unserer Prüfung nicht (Stand Oktober 2026). Ebenfalls unklar ist, ob ein solcher Rest 2027 noch für einen Pflegedienst oder die Tagespflege eingesetzt werden dürfte. Der sichere Weg: Nutzen Sie Ihr Guthaben möglichst noch 2026.


Wann wird über die Pflegereform 2027 entschieden?


Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 30. September 2026 beschlossen. Jetzt beraten Bundestag und Bundesrat. Geplant ist ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027. Bis das Gesetz beschlossen und in Kraft ist, gilt das heutige Recht, also 131 € Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 bis 5. Einen Überblick über alle geplanten Änderungen bei Pflegegeld und Pflegegraden finden Sie im Beitrag Pflegereform 2027.


Was Sie bis 31.12.2026 tun sollten


  1. Restbetrag erfragen. Rufen Sie Ihre Pflegekasse an und fragen Sie, wie viel Entlastungsbetrag für 2026 noch offen ist. Pro Jahr stehen bis zu 1.572 € zur Verfügung.

  2. Guthaben 2026 einplanen. Buchen Sie jetzt Termine für Hauswirtschaft, Alltagsbegleitung oder Betreuung, damit die Leistungen noch 2026 erbracht werden. Reichen Sie Rechnungen zeitnah ein oder lassen Sie den Anbieter direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Ideen dazu: Entlastungsbetrag sinnvoll nutzen und Pflegeleistungen 2026 voll nutzen.

  3. Pflegegrad-Antrag noch 2026 stellen. Laut Kabinettsentwurf gilt für die Einstufung das Recht zum Zeitpunkt der Antragstellung. Anträge, die bis 31.12.2026 bei der Pflegekasse eingehen, würden noch nach den heutigen Punktgrenzen bewertet, auch wenn die Begutachtung erst 2027 stattfindet. Ab 2027 sollen höhere Schwellen gelten (Pflegegrad 2 zum Beispiel ab 30 statt 27 Punkten). Das gilt auch für Anträge auf Höherstufung, etwa von Pflegegrad 1 auf 2. Der Antrag geht formlos per Telefon oder Brief. Eine erste Einschätzung gibt Ihnen unser Pflegegrad-Rechner.

  4. 2027 vorbereiten. Erkundigen Sie sich, welche anerkannten Alltagsangebote oder Nachbarschaftshelfer es in Ihrer Nähe gibt. Planen Sie das Sozialraumbudget monatlich ein, denn Ansparen soll nicht mehr möglich sein.

  5. Versorgung neu aufteilen. Wenn Sie heute Hauswirtschaft vom Pflegedienst über den Entlastungsbetrag bezahlen, besprechen Sie mit dem Dienst, wie das ab 2027 über das Sachleistungsbudget weiterlaufen kann.


Häufige Fragen


Wird der Entlastungsbetrag 2027 erhöht? Nicht direkt. Er soll durch das Sozialraumbudget ersetzt werden: bis zu 175 € statt 131 € für Pflegegrad 2 bis 5, aber mit engerer Zweckbindung. Das ist ein Entwurf und noch nicht beschlossen.


Muss ich das Sozialraumbudget beantragen? Laut Entwurf nein. Der Anspruch soll entstehen, sobald die Voraussetzungen vorliegen. Nutzbar ist das Budget nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.


Kann ich das Sozialraumbudget für meinen Pflegedienst nutzen? Nach dem Entwurf nicht. Leistungen ambulanter Pflegedienste sollen über das Sachleistungsbudget laufen. Das Sozialraumbudget ist für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gedacht.


Gilt der Entlastungsbetrag von 131 € jetzt noch? Ja. Bis die Reform beschlossen und in Kraft ist, gilt § 45b SGB XI unverändert: 131 € im Monat für Pflegegrad 1 bis 5.


Was bekommen Pflegebedürftige unter 25 Jahren? Laut Entwurf bis zu 300 € Sozialraumbudget im Monat, also bis zu 3.600 € im Jahr, bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.


Persönliche Beratung in Kiel, Lübeck und Preetz


Die geplante Reform würde verändern, wie Sie Hilfe im Alltag bezahlen. Wir schauen gemeinsam mit Ihnen auf Ihre Leistungen und planen die Versorgung für 2026 und 2027. Das gilt auch für den Beratungseinsatz, den die Pflegekasse bezahlt.


  • Kiel: Werftbahnstraße 8, 24143 Kiel, Tel. 0431 55688000 · Standort Kiel

  • Lübeck: Einsiedelstraße 6, 23554 Lübeck, Tel. 0451 58347070 · Standort Lübeck

  • Preetz und Umgebung (u. a. Schellhorn, Lebrade), versorgt vom Team Kiel: Tel. 04342 7897040 · Standort Preetz


Sprechzeiten: Mo–Fr 8–12 und 13–15 Uhr. Schreiben Sie uns gern über das Kontaktformular.


Quellen


  • Bundesministerium für Gesundheit: Fragen und Antworten zum Gesetzentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG), https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-21-lp/pnog (abgerufen Oktober 2026)

  • Bundesministerium für Gesundheit: Pressemitteilung „Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz“, 30.09.2026, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/kabinett-beschliesst-pflegeneuordnungsgesetz

  • Gesetzentwurf der Bundesregierung, Pflegeneuordnungsgesetz (Kabinettsbeschluss 30.09.2026), https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/Kabinett-GE_Pflegeneuordnungsgesetz_PNOG.pdf

  • Bundesministerium für Gesundheit: Erläuterungen Maßnahmen PNOG (Stand 04.06.2026, Referentenentwurf), https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/P/PNOG/PNOG_Erlaeuterung_Massnahmen.pdf

  • § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag), https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html, und § 45a SGB XI (Angebote zur Unterstützung im Alltag), https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45a.html (Stand Oktober 2026)


Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von halpy redaktionell freigegeben. Stand: Oktober 2026. Er ersetzt keine individuelle Beratung – sprechen Sie uns gerne an. Titelbild: Symbolbild (KI-generiert).

Einfarbiger blauer Hintergrund mit Lichtgradient.
Vorschau des halpy Pflegegrad-Rechners mit Ergebnis Pflegegrad 3 und Leistungen in Euro

Neu: Pflegegrad-Rechner

Welcher Pflegegrad ist realistisch – und wie viel Budget gibt es dafür? Jetzt kostenlos berechnen, inklusive Pflegereform 2027.

Einfarbiger blauer Hintergrund mit Lichtgradient.

Neu: Pflegegrad-Rechner

Welcher Pflegegrad ist realistisch – und wie viel Budget gibt es dafür? Jetzt kostenlos berechnen, inklusive Pflegereform 2027.

Vorschau des halpy Pflegegrad-Rechners mit Ergebnis Pflegegrad 3 und Leistungen in Euro
bottom of page