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Mint farbener Hintergrund
Älterer Klient und junge Pflegekraft lächeln bei einer häuslichen Krankenpflege, in hellen Kleidern, vor blauem Hintergrund.

Unsere Leistungen im Überblick

Sie können vieles immer noch so gut wie früher. Zum Beispiel selbst entscheiden. Wir helfen Ihnen dabei, dass Ihr Alltag selbstbestimmt bleibt.

Unsere Leistungen

Als ambulanter Pflegedienst bieten wir folgende Leistungen an:

Grundpflege

z.B. Unterstützung beim Waschen

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z.B. Medikamentengabe und Behandlung von Wunden

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Würdiges Leben bis zum Schluss

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Hauswirtschaft

z.B. Wäsche waschen und Haushalt reinigen

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Betreuung der Angehörigen

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z.B. Spaziergänge

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Alle Leistungen im Detail

Jede unserer Leistungen ist hier im Detail aufgeführt, um Ihnen mehr Klarheit zu verschaffen.

Grundpflege

Bei halpy glauben wir, dass jeder Mensch einzigartig ist und spezielle Bedürfnisse hat, besonders wenn es um Pflege geht. Unsere Grundpflegeleistungen sind darauf ausgerichtet, individuelle Anforderungen unserer Klienten zu erfüllen und dabei stets Professionalität und Fürsorge zu gewährleisten.

  • Aufnahmeprozess (P1)

    Der Aufnahmeprozess ist der erste Schritt in unserem Pflegekonzept. Eine erfahrene Pflegefachkraft führt ein ausführliches Gespräch mit dem Klienten und/oder seinen Angehörigen. Dabei werden die persönlichen Bedürfnisse, Wünsche und die medizinische Geschichte erfasst, um einen individuellen Pflegeplan zu erstellen.

     

    Folgebesuch und Aktualisierung (P2)

    Unsere Pflegefachkräfte führen regelmäßige Pflegevisiten durch, um den Pflegeplan stets aktuell zu halten. Diese Besuche ermöglichen es uns, auf Änderungen in der Gesundheit oder im persönlichen Umfeld des Klienten schnell und angemessen zu reagieren.

     

    Beratungsbesuch (P3) und Förderung der Selbständigkeit (P4)

    Ein wesentlicher Aspekt unserer Pflege ist die Förderung der Selbständigkeit. Wir arbeiten eng mit den Klienten zusammen, um ihre Fähigkeiten zu stärken und ihre Unabhängigkeit im Alltag zu maximieren. Unsere Pflegepläne berücksichtigen individuelle Fähigkeiten und Bedürfnisse.

     

    Einsatz für unvorhersehbare Bedarfe (P5) und Sicherheitsbesuch (P6)

    Unsere Pflegekräfte stehen auch für unvorhergesehene Bedürfnisse zur Verfügung. Ob es sich um körperliche oder emotionale Herausforderungen handelt, wir bieten schnelle und einfühlsame Unterstützung. Sicherheitsbesuche dienen dazu, das Wohlbefinden und die Sicherheit des Klienten zu gewährleisten.

  • Unsere Pflegekräfte sind spezialisiert auf die verschiedensten Arten der körperlichen Pflege, von der Hilfe bei der täglichen Hygiene bis hin zur Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme. Wir bieten unter anderem:

     

    • Assistenz bei der Morgen- und Abendtoilette (K1-K4)

    • Positionierung und Lagerung zur Vermeidung von Druckstellen (K5)

    • Gezielte Mobilisation zur Förderung der Beweglichkeit (K6, K7)

    • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, inklusive Sonderkost (K8-K10)

    • Hilfe bei Ausscheidungen (K11, K12)

    • Begleitung außer Haus (K13)

    • Unterstützung beim Bekleidungswechsel (K14)

  • Unsere Betreuungsmaßnahmen reichen von allgemeiner Gesellschaft und Aktivitäten bis hin zu speziellen Betreuungsaufgaben. Wir bieten sowohl allgemeine als auch spezielle Betreuungsleistungen (B1, B2), um das psychosoziale Wohlbefinden unserer Klienten zu fördern.

  • Wir verstehen, dass die Haushaltsführung eine Herausforderung sein kann. Unsere Dienstleistungen umfassen:

     

    • Reinigung und Instandhaltung der Wohnung (H1)

    • Wäscheservice, inklusive Wechseln und Waschen (H2, H3)

    • Einkaufshilfe (H4)

    • Zubereitung von warmen und sonstigen Mahlzeiten (H5, H6)

Häusliche Krankenpflege

Die häusliche Krankenpflege von halpy bietet umfassende medizinische Versorgung und Unterstützung in der vertrauten Umgebung des eigenen Zuhauses. Unser Ziel ist es, die Gesundheit zu fördern, Krankheiten zu heilen oder deren Verschlimmerung zu verhindern, und das Wohlbefinden unserer Klienten zu maximieren.

  • Medizinische Pflegemaßnahmen

    Unsere qualifizierten Pflegefachkräfte führen eine Vielzahl von medizinischen Pflegemaßnahmen durch, die von Ärzten verordnet werden. Dazu gehören unter anderem:

     

    • Medikamentengabe, Tabletten stellen (Richten von Medikation)

    • Absaugen, Blasenspülung, Drainagenversorgung

    • Überwachung und Bedienung von medizinischen Geräten wie Beatmungsgeräten

    • Blutdruck- und Blutzuckermessung

    • Positionswechsel zur Dekubitusbehandlung

    • Verabreichung von Infusionen, Inhalationen und Injektionen

    • Versorgung von Kathetern und Magensonden

    • Wundversorgung, sowohl bei akuten als auch bei chronischen Wunden

    • Anleitung und Unterstützung bei der Behandlungspflege
       

    Spezialisierte Pflegebereiche

    Darüber hinaus bieten wir spezialisierte Pflegeleistungen an, wie:

     

    • Palliativpflege für schwerstkranke Patienten

    • Stomaversorgung und Trachealkanülenpflege

    • Pflege von zentralen Venenkathetern

  • Neben den spezialisierten Pflegeleistungen umfasst unser Angebot auch die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Diese beinhalten:

     

    • Unterstützung bei den täglichen Verrichtungen wie Körperpflege, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme und Ausscheidungen

    • Hauswirtschaftliche Versorgung, einschließlich der Zubereitung von Mahlzeiten, Einkäufen und der Reinigung der Wohnung
       

    Voraussetzungen für die häusliche Krankenpflege

    Um die Leistungen der häuslichen Krankenpflege in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen:

     

    • Krankenhausvermeidungspflege, um Klient*innen das Verbleiben oder die frühzeitige Rückkehr in ihr häusliches Umfeld zu ermöglichen

    • Versorgung bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach Krankenhausaufenthalten oder ambulanten Operationen

Palliativversorgung

Die Palliativversorgung von halpy tritt in einer Phase des Lebens ein, in der die kurativen Möglichkeiten weitestgehend ausgeschöpft sind. In diesem sensiblen Stadium rückt die Frage der Lebensqualität in den Mittelpunkt. Unser Ziel ist es, das Wohlergehen und die Würde unserer Klienten in jeder Hinsicht zu unterstützen.

  • Fokus auf Lebensqualität

    In der Palliativpflege steht nicht mehr die Heilung, sondern das Wohlergehen des Menschen im Vordergrund. Unser Ansatz zielt darauf ab, die verbleibende Lebenszeit so angenehm und erfüllend wie möglich zu gestalten.

     

    Individuelle Betreuung

    Jeder Mensch ist einzigartig, und so gestalten wir unsere Palliativpflege individuell und persönlich. Wir berücksichtigen die Bedürfnisse jedes Klienten, um eine maßgeschneiderte Versorgung zu gewährleisten.

  • Symptomkontrolle

    Eine zentrale Komponente unserer Palliativpflege ist die Symptomkontrolle. Wir arbeiten eng mit Haus- und Fachärzten zusammen, um Schmerzen und andere belastende Symptome effektiv zu lindern.

     

    Psychosoziale Unterstützung

    Neben der physischen Versorgung bieten wir auch psychosoziale Unterstützung an. Unsere Pflegefachkräfte sind geschult, um emotionale und geistige Bedürfnisse zu erkennen und darauf einzugehen.

     

    Angehörigenbetreuung

    Wir verstehen, dass die Palliativversorgung nicht nur die Klienten selbst, sondern auch ihre Angehörigen betrifft. Daher bieten wir Beratung und Unterstützung für Familienmitglieder an, um sie in dieser schweren Zeit zu begleiten.

  • Um eine umfassende Versorgung zu gewährleisten, integrieren wir bei Bedarf weitere Dienstleistungen, wie zum Beispiel:

     

    • Grundpflege

    • Behandlungspflege

    • Hauswirtschaftliche Unterstützung

    • Individuelle Klientenwünsche 

     

    Wir ziehen, wenn Sie es wünschen, weitere Kooperationspartner, z.B. Wundmanager, Sanitätshäuser oder einen Palliativ-Fachdienst hinzu.

Hauswirtschaft

Die hauswirtschaftliche Unterstützung ist ein wesentlicher Bestandteil der Pflegeleistungen von halpy. Sie dient dazu, pflegebedürftigen Personen den Alltag zu erleichtern und ihnen ein selbstbestimmtes Leben in ihrem Zuhause zu ermöglichen.

  • Neben dem Pflegesachleistungsbudget aus dem Pflegegrad haben pflegebedürftige Personen (Pflegegrad 1* bis 5) Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Mit einem monatlichen Budget von 125,00 EUR können zusätzliche Leistungen in Anspruch genommen werden.

     

    Der Entlastungsbetrag wird hauptsächlich für hauswirtschaftliche Dienstleistungen verwendet. Diese umfassen unter anderem:

     

    • Reinigung der Wohnung: Unsere Mitarbeiter sorgen für eine saubere und angenehme Wohnatmosphäre, indem sie regelmäßig die Wohnung reinigen.

    • Einkaufsservice: Wir unterstützen unsere Klienten beim Einkauf von Lebensmitteln und anderen notwendigen Artikeln, um ihnen den Alltag zu erleichtern.

    • Wäscheservice: Wir kümmern uns um das Waschen und Wechseln der Wäsche und Kleidung.

     

    Unsere hauswirtschaftlichen Dienstleistungen werden individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche jedes Klienten abgestimmt. Wir legen großen Wert darauf, die Selbstständigkeit und das Wohlbefinden unserer Klienten zu fördern.

     

     

    *Ausnahme bildet der Pflegegrad 1, hier kann das Entlastungsbudget auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen, z.B. Waschen oder Duschen verwendet werden. Dies geht ab dem Pflegegrad 2 bis 5 nicht.

Beratungseinsatz bei Pflegegrad

Der Beratungseinsatz gemäß § 37.3 SGB XI ist ein essenzieller Bestandteil unseres Angebots bei halpy. Er richtet sich an pflegebedürftige Personen mit einem Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden, sowie an ihre pflegenden Angehörigen oder sonstige private Pflegepersonen.

  • Der Hauptzweck des Beratungseinsatzes ist es, eine qualitativ hochwertige häusliche Pflege sicherzustellen. Dies wird erreicht durch:

     

    Überprüfung der Pflegesituation

    Unsere qualifizierten Pflegefachkräfte überprüfen die häusliche Pflegesituation und stellen fest, ob die Pflege gemäß den Pflegebedürfnissen adäquat durchgeführt wird.

     

    Beratung und Anleitung

    Die Beratung umfasst praktische Anleitungen zur Pflege, einschließlich der Demonstration und Erklärung richtiger Pflegetechniken und -methoden.

     

    Unterstützung und Entlastung für Pflegende

    Wir bieten gezielte Unterstützung für pflegende Angehörige, um deren Belastung zu reduzieren und sie in ihrer Rolle zu stärken.

  • Der Nachweis eines Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI bei der Krankenkasse erfolgt durch eine sorgfältige Dokumentation des Beratungsgesprächs, das in der Häuslichkeit der pflegebedürftigen Person durchgeführt wird. Hier sind die wichtigsten Schritte im Prozess:

     

    Begutachtung vor Ort: Die Beratung findet direkt im Zuhause der pflegebedürftigen Person statt. Es ist essenziell, dass die pflegebedürftige Person während dieses Termins anwesend ist, da die Beratung auf ihre individuellen Bedürfnisse und Umstände abgestimmt wird.

     

    Dokumentation des Beratungseinsatzes: Während des Termins werden alle relevanten Aspekte der Beratung dokumentiert. Dazu gehören die besprochenen Inhalte, eventuelle Empfehlungen für die Pflege und spezifische Anforderungen oder Wünsche der pflegebedürftigen Person.

     

    Übermittlung an die Pflegekasse: Nach dem Beratungstermin wird die Dokumentation vom Pflegedienst an die zuständige Pflegekasse übermittelt. Dieser Schritt ist entscheidend, da er als offizieller Nachweis des Beratungseinsatzes dient.

  • Der Beratungseinsatz bietet zahlreiche Vorteile, wie z.B.:

     

    • Sicherstellung einer fachgerechten Pflege

    • Prävention von Pflegefehlern und Gesundheitsrisiken

    • Stärkung der Kompetenzen der pflegenden Angehörigen

    • Verbesserung der Lebensqualität des Pflegebedürftigen

Kontaktieren Sie uns.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir außerhalb dieser Zeiten nur für pflegerische Notfälle zur Verfügung stehen. Schreiben Sie uns daher außerhalb der Sprechzeiten gerne eine E-Mail.

info@halpy.de
 

Lübeck:
Tel.: +49 451 58 34 70 70
Fax: +49 451 58 34 70 71


Kiel:
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Preetz:

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Unsere Sprechzeiten:

Montag – Freitag

8:00 – 16:00 Uhr

Kontaktieren Sie uns direkt über das Kontaktformular, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

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Pflegegrad

Häufig gestellte Fragen

  • In der ambulanten Pflege gibt es verschiedene Kostenträger und damit verbunden unterschiedliche Preisstrukturen, die sich nach den jeweiligen Leistungen richten. Bei der Behandlungspflege, auch als häusliche Krankenpflege bekannt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten. Das bedeutet, dass die Leistungen wie Medikamentengabe oder Wundversorgung für Sie vollständig kostenfrei sind. 

    Für die Grundpflege hingegen ist die Pflegekasse zuständig. Abhängig von Ihrem Pflegegrad steht Ihnen ein bestimmtes Budget zur Verfügung. Hier erfolgt die Abrechnung über einen Leistungskomplex-Katalog. Jede Leistung hat einen definierten Punktwert, der mit einem individuellen Multiplikator des jeweiligen Pflegedienstes multipliziert wird. Daraus ergibt sich der Preis für jede einzelne Leistung. Daher können die Kosten für dieselbe Leistung je nach Pflegedienst leicht variieren, meistens im Bereich der Nachkommastellen.

  • Eine allgemeingültige Faustformel für die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes gibt es nicht, da diese stark von den individuellen Bedürfnissen und der gewünschten Leistung abhängen. Für eine genaue Kostenaufstellung ist immer eine individuelle Beratung und Bedarfsermittlung unerlässlich. Denn die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes hängen von verschiedenen Faktoren ab und variieren je nach den benötigten Leistungen und den jeweiligen Kostenträgern. Es gibt vier Hauptkostenträger in der ambulanten Pflege: die Pflegekasse, die Krankenkasse, das Sozialamt und der Klient selbst durch den Eigenanteil.
     

    Pflegekasse: Abhängig vom Pflegegrad stellt die Pflegekasse ein festes Budget für Pflegeleistungen zur Verfügung. Der Pflegebedürftige kann über dieses Budget frei verfügen. Sollten die Kosten für die gewählten Pflegeleistungen das Budget übersteigen, muss der Differenzbetrag privat finanziert werden.

     

    Krankenkasse: Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie Medikamentengabe oder Verbandswechsel, werden in der Regel zu 100 % von der Krankenkasse übernommen. Diese fallen unter den Bereich der Behandlungspflege.

     

    Sozialhilfeträger: In Fällen, in denen die finanziellen Mittel des Pflegebedürftigen nicht ausreichen, um die über das Budget der Pflegekasse hinausgehenden Kosten zu decken, kann der Sozialhilfeträger einspringen. Dies geschieht unter bestimmten Voraussetzungen.

     

    Leistungsempfänger: Wenn die in Anspruch genommenen Pflegeleistungen das von der Pflegekasse bereitgestellte Budget überschreiten oder wenn Leistungen gewählt werden, die nicht im Leistungskatalog der Kranken- und Pflegekassen enthalten sind, ist ein Eigenanteil zu tragen. Die Höhe dieses Eigenanteils variiert individuell, je nach gewählter Leistungszusammenstellung.

  • Ja, wir bieten mobilen Pflegedienst in Ihrer Nähe an! Wenn Sie in Lübeck oder Kiel wohnen, sind wir für Sie da. Hier sind die Gebiete, in denen wir unsere Dienste anbieten:

    In Lübeck:

    • St. Lorenz Nord

    • St. Lorenz Süd

    • Altstadt

    • St. Jürgen

    • St. Gertrud

    • Marli
       

    In Kiel:
     

    • Mitte

    • Ravensberg-Brunswik-Düsternbrook

    • Wik

    • Schreventeich-Hasseldieksdamm

    • Gaarden

    • Neumühlen-Dietrichsdorf-Oppendorf

    • Ellerbek-Wellingdorf

    • Pries-Friedrichsort

    • Elmschenhagen-Kroog

    • Suchsdorf

    • Steenbek-Projensdorf

    • Holtenau

    • Schilksee

    • Hassee-Vieburg

    • Meimersdorf-Moorsee

    • Wellsee-Kronsburg-Rönne

    • Mettenhof

    • Russee-Hammer

    • Südfriedhof

    • Mönkeberg

    • Kitzeberg
       

    Egal, ob Sie Grundpflege, häusliche Krankenpflege, Palliativversorgung, hauswirtschaftliche Unterstützung, Beratungseinsatz bei Pflegegrad oder private Zusatzleistungen benötigen – wir sind für Sie da.

  • Die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst werden von verschiedenen Stellen getragen, abhängig von der Art der benötigten Pflegeleistungen und der finanziellen Situation des Pflegebedürftigen. Dies sind die Hauptkostenträger:

    Pflegekasse: Abhängig vom Pflegegrad stellt die Pflegekasse ein festes Budget für Pflegeleistungen zur Verfügung. Der Pflegebedürftige kann über dieses Budget frei verfügen. Sollten die Kosten für die gewählten Pflegeleistungen das Budget übersteigen, muss der Differenzbetrag privat finanziert werden.

    Krankenkasse: Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie Medikamentengabe oder Verbandswechsel, werden in der Regel zu 100% von der Krankenkasse übernommen. Diese fallen unter den Bereich der Behandlungspflege.

    Sozialhilfeträger: In Fällen, in denen die finanziellen Mittel des Pflegebedürftigen nicht ausreichen, um die über das Budget der Pflegekasse hinausgehenden Kosten zu decken, kann der Sozialhilfeträger einspringen. Dies geschieht unter bestimmten Voraussetzungen.

    Leistungsempfänger: Wenn die in Anspruch genommenen Pflegeleistungen das von der Pflegekasse bereitgestellte Budget überschreiten oder wenn Leistungen gewählt werden, die nicht im Leistungskatalog der Kranken- und Pflegekassen enthalten sind, ist ein Eigenanteil zu tragen. Die Höhe dieses Eigenanteils variiert individuell, je nach gewählter Leistungszusammenstellung.

  • Ja, wir bieten auch einen Pflegedienst mit Haushaltshilfe an. Unsere Haushaltshilfeleistungen umfassen unter anderem das Einkaufen, die Reinigung der Wohnung sowie das Waschen von Kleidung. Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Mitarbeitenden ihre Arbeit sicher erledigen. Dabei beachten wir stets die Sicherheitsvorschriften: Während der Ausführung unserer Tätigkeiten bleiben die Füße unserer Pflegekräfte immer am Boden. Das bedeutet, wir vermeiden das Klettern auf Tritte, Stühle oder Leitern, um Unfälle zu verhindern und sowohl die Sicherheit unserer Mitarbeitenden als auch die Ihrer Wohnung zu gewährleisten. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz aller Beteiligten und stellen sicher, dass die Haushaltshilfe auf eine verantwortungsvolle Weise durchgeführt wird.

  • Die Beauftragung eines Pflegedienstes sollte in Betracht gezogen werden, wenn eine Person Unterstützung bei täglichen Aufgaben benötigt, die sie aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht mehr alleine bewältigen kann. Hier sind einige Anzeichen, die darauf hinweisen können, dass die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes sinnvoll sein könnte:

    Einschränkungen bei Alltagsaktivitäten: Schwierigkeiten bei grundlegenden Tätigkeiten wie Anziehen, Baden, Essen oder Bewegen sind klare Indikatoren, dass professionelle Unterstützung hilfreich sein könnte.

    Medizinische Bedürfnisse: Die Notwendigkeit regelmäßiger medizinischer Versorgung, wie beispielsweise Wundversorgung, Medikamentenmanagement oder spezielle Pflege bei chronischen Erkrankungen, kann die Einbindung eines Pflegedienstes erforderlich machen.

    Sicherheitsbedenken: Häufige Stürze, Verwirrtheit oder das Vergessen wichtiger Dinge können ein Risiko für die Sicherheit der betroffenen Person darstellen und sind oft ein Zeichen dafür, dass zusätzliche Hilfe benötigt wird.

    Überlastung der Angehörigen: Wenn die Pflege durch Familienmitglieder oder Freunde zu einer Überforderung führt oder diese nicht mehr in der Lage sind, die notwendige Unterstützung zu leisten.

    Soziale Isolation: Einsamkeit und soziale Isolation können sich negativ auf die Gesundheit und das Wohlbefinden auswirken. Ein Pflegedienst kann hier nicht nur praktische Unterstützung bieten, sondern auch soziale Interaktion und Begleitung.

    Verschlechterung des Gesundheitszustandes: Eine deutliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder eine Zunahme von Krankheitssymptomen können darauf hindeuten, dass professionelle Pflege notwendig ist.

    Es ist wichtig, diese Entscheidung frühzeitig und in Absprache mit allen Beteiligten, einschließlich der betroffenen Person, zu treffen. Ein ambulanter Pflegedienst kann nicht nur praktische Unterstützung im Alltag bieten, sondern auch die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person erheblich verbessern und ihr ermöglichen, länger in ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben.

  • Der Nachweis eines Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI bei der Krankenkasse erfolgt durch eine sorgfältige Dokumentation des Beratungsgesprächs, das in der Häuslichkeit der pflegebedürftigen Person durchgeführt wird. Hier sind die wichtigsten Schritte im Prozess:

    Begutachtung vor Ort: Die Beratung findet direkt im Zuhause der pflegebedürftigen Person statt. Es ist essenziell, dass die pflegebedürftige Person während dieses Termins anwesend ist, da die Beratung auf ihre individuellen Bedürfnisse und Umstände abgestimmt wird.

    Dokumentation des Beratungseinsatzes: Während des Termins werden alle relevanten Aspekte der Beratung dokumentiert. Dazu gehören die besprochenen Inhalte, eventuelle Empfehlungen für die Pflege und spezifische Anforderungen oder Wünsche der pflegebedürftigen Person.

    Übermittlung an die Pflegekasse: Nach dem Beratungstermin wird die Dokumentation vom Pflegedienst an die zuständige Pflegekasse übermittelt. Dieser Schritt ist entscheidend, da er als offizieller Nachweis des Beratungseinsatzes dient.

    Diese Dokumentation und Übermittlung an die Pflegekasse ist nicht nur für die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen wichtig, sondern dient auch dazu, die Qualität und Angemessenheit der Pflege sicherzustellen. Durch diesen Prozess wird gewährleistet, dass die Pflegekasse über alle notwendigen Informationen verfügt und dass die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person korrekt erfasst und berücksichtigt werden.

  • Die Häufigkeit, mit der ein Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI durchgeführt werden muss, hängt direkt vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab. Hier ist eine kurze Übersicht:

    Pflegegrad 1: Für Personen mit Pflegegrad 1 ist kein Beratungseinsatz nach § 37.3 erforderlich.

    Pflegegrad 2 bis 3: Personen, die einem Pflegegrad 2 oder 3 zugeordnet sind, müssen halbjährlich einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen.

    Pflegegrad 4 und 5: Für Personen mit Pflegegrad 4 oder 5 sind Beratungseinsätze vierteljährlich erforderlich.

    Diese Beratungseinsätze sind ein wichtiger Teil der Qualitätssicherung in der Pflege. Sie dienen dazu, die Angemessenheit und Qualität der Pflege regelmäßig zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Pflegeleistungen auf die aktuellen Bedürfnisse und den Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person abgestimmt sind. Sie bieten außerdem eine Gelegenheit, eventuelle Anpassungen in der Pflegeplanung vorzunehmen und sicherzustellen, dass die Pflege optimal gestaltet ist.

  • Während eines Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI, der ab Pflegegrad 2 verpflichtend ist, liegt der Fokus darauf, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und die Pflegepersonen zu unterstützen. Hier sind die Kernpunkte, die im Rahmen eines solchen Einsatzes beleuchtet werden:

    Einschätzung einer möglichen Höherstufung des Pflegegrads: Es wird geprüft, ob die aktuelle Einstufung des Pflegegrads noch der Pflegesituation entspricht oder ob eine Höherstufung angebracht sein könnte. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass die pflegebedürftige Person die angemessene Unterstützung und Pflegeleistungen erhält, die ihren aktuellen Bedürfnissen entsprechen.

    Bedarf von Pflegehilfsmitteln: Es wird evaluiert, ob zusätzliche Hilfsmittel erforderlich sind, um die Pflege zu erleichtern oder zu verbessern. Hierbei kann es um technische Hilfsmittel, aber auch um Verbrauchsmaterialien gehen, die den Alltag der Pflegebedürftigen und Pflegepersonen erleichtern.

    Beratung und Ratschläge: Die Pflegeberatung beinhaltet auch das Geben von Ratschlägen, beispielsweise zu rückenschonenden Hebetechniken oder anderen pflegerischen Maßnahmen. Ziel ist es, sowohl die Pflegequalität zu verbessern als auch die Gesundheit und das Wohlbefinden der pflegenden Angehörigen oder Pflegekräfte zu schützen.

    Überprüfung der Pflegesituation zu Hause: Es wird beurteilt, ob die häusliche Pflegesituation adäquat und sicher gestaltet ist. Dies umfasst die Überprüfung der Wohnsituation hinsichtlich ihrer Eignung für die Pflege und möglicher Risikofaktoren.

    Diese Aspekte werden im Rahmen des Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI umfassend betrachtet, um eine hohe Qualität der häuslichen Pflege zu gewährleisten und die Pflegepersonen in ihrer verantwortungsvollen Aufgabe bestmöglich zu unterstützen.

  • Die Kombinationsleistung in der Pflege ist eine Möglichkeit, verschiedene Arten der Pflegeunterstützung miteinander zu kombinieren. Sie setzt sich aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld zusammen und ist ab Pflegegrad 2 verfügbar. Die Höhe des Budgets für die Kombinationspflege hängt vom Pflegegrad der betroffenen Person ab. Hier ein detaillierterer Blick auf die beiden Komponenten:

    Pflegegeld: Das Pflegegeld ist für die häusliche Betreuung und Pflege durch Angehörige oder nahestehende Personen gedacht. Es wird von der Pflegekasse direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen und variiert je nach Pflegegrad. Der Pflegebedürftige kann über diesen Zuschuss frei verfügen und gibt ihn in der Regel als finanzielle Aufwandsentschädigung an die betreuende Person, meist einen pflegenden Angehörigen, weiter. Pflegegeld ist somit eine Anerkennung und Unterstützung für die häusliche Pflegetätigkeit.

    Pflegesachleistungen: Pflegesachleistungen sind für die häusliche Pflege durch professionelle Dienste wie einen ambulanten Pflegedienst vorgesehen. Sie umfassen Leistungen der Grundpflege. Im Gegensatz zum Pflegegeld kann der Pflegebedürftige über Pflegesachleistungen nicht frei verfügen, da diese direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet werden.

    Die Kombinationsleistung erlaubt es, diese beiden Unterstützungsformen flexibel zu kombinieren. Das bedeutet, dass ein Teil des zur Verfügung stehenden Budgets für professionelle Pflegedienste (Pflegesachleistungen) und ein anderer Teil als Pflegegeld für die Betreuung durch Angehörige genutzt werden kann. Diese Flexibilität ermöglicht es, die Pflege optimal auf die individuellen Bedürfnisse und die familiäre Situation der pflegebedürftigen Person abzustimmen.

  • Die Abrechnung ambulanter Pflegeleistungen erfolgt auf unterschiedliche Weise, abhängig von der Art der Leistung und dem jeweiligen Kostenträger:

    Grundpflegerische Leistungen: Diese werden über die Pflegeversicherung abgerechnet. Um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können, ist ein anerkannter Pflegegrad erforderlich. Je nachdem, welche und wie viele Leistungen Sie in Anspruch nehmen, kann es sein, dass Sie einen Eigenanteil leisten müssen. Das heißt, dass ein Teil der Kosten durch die Pflegeversicherung gedeckt ist, während ein anderer Teil von Ihnen selbst getragen werden muss.

    Leistungen der Häuslichen Krankenpflege: Dazu zählen zum Beispiel die Medikamentengabe, Verbandswechsel oder das Anziehen von Kompressionsstrümpfen. Diese Leistungen werden vollständig mit der Krankenkasse abgerechnet. Für Sie als Leistungsempfänger entstehen bei diesen Leistungen keine zusätzlichen Kosten, da sie von der Krankenkasse übernommen werden.

    Beteiligung des Sozialhilfeträgers: Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Sozialhilfeträger die Kosten für den Eigenanteil der pflegerischen Leistungen übernehmen. Dies tritt ein, wenn die finanziellen Mittel der pflegebedürftigen Person nicht ausreichen, um den Eigenanteil selbst zu tragen.

    Zusammengefasst basiert die Abrechnung ambulanter Pflegeleistungen auf einem Zusammenspiel verschiedener Kostenträger, wobei der Umfang und die Art der Leistungen sowie die individuelle finanzielle Situation der pflegebedürftigen Person entscheidend sind.

  • Unser Rezept- und Verordnungsmanagement bietet Ihnen umfassende Unterstützung und nimmt Ihnen wichtige organisatorische Aufgaben ab. Hier ein Überblick über die Leistungen, die wir in diesem Bereich anbieten:

    Verordnungsmanagement für häusliche Krankenpflege: Wir übernehmen den gesamten Prozess der Anforderung und Einreichung von Verordnungen für Therapien, die Sie im Rahmen der häuslichen Krankenpflege benötigen. Dazu gehört die regelmäßige Anforderung der notwendigen Verordnungen bei Ihrem Haus- oder Facharzt. Nach der Anforderung reichen wir diese für die Bewilligung bei Ihrer Krankenkasse ein. Wir kümmern uns auch um das Einlesen Ihrer Versichertenkarte beim verordnenden Arzt.

    Einholung von Rezepten für Pflegehilfsmittel: Brauchen Sie Hilfsmittel wie ein Pflegebett, einen Rollstuhl oder einen Rollator, organisieren wir die entsprechenden Rezepte. Wir koordinieren außerdem mit unseren Partnern, um eine kostenfreie Anlieferung dieser Hilfsmittel direkt zu Ihnen nach Hause sicherzustellen.

    Medikamentenbeschaffung: Falls Sie Medikamente benötigen, kümmern wir uns um das Einholen der entsprechenden Rezepte bei Ihrem Arzt. Die Medikamente werden durch unseren Kooperationspartner direkt und kostenfrei zu Ihnen nach Hause geliefert. Auch hier sorgen wir für das Einlesen Ihrer Versichertenkarte beim verordnenden Arzt.

    Durch unser umfassendes Rezept- und Verordnungsmanagement stellen wir sicher, dass Sie alle benötigten Therapien, Hilfsmittel und Medikamente reibungslos und ohne zusätzlichen organisatorischen Aufwand erhalten. Wir kümmern uns um die Details, damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung und Ihr Wohlbefinden konzentrieren können.

  • Wir bieten Ihnen ein breites Spektrum an Pflegeleistungen, um Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Hier ist ein Überblick über die Hauptleistungen, die wir anbieten:

    Grundpflege: Dies beinhaltet die Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten wie der Körperpflege. Unser Ziel ist es, die Selbstständigkeit unserer Klienten zu fördern und zu erhalten.

    Behandlungspflege: Hierzu zählen medizinische Versorgungsleistungen wie Medikamentengabe oder Wundversorgung, die auf ärztliche Verordnung hin erbracht werden.

    Hauswirtschaftliche Versorgung: Wir unterstützen Sie bei der Reinigung Ihrer Wohnung und beim Einkaufen, um Ihnen den Alltag zu erleichtern.

    Betreuungsleistungen: Dazu gehören Aktivitäten wie Spielen, Spaziergänge oder Ausflüge, die zur Steigerung Ihres Wohlbefindens und zur Förderung sozialer Kontakte beitragen.

    Allgemeine ambulante Palliativversorgung: Diese spezialisierte Pflege konzentriert sich auf die Betreuung und Unterstützung von Menschen mit lebensbegrenzenden Erkrankungen, um ihre Lebensqualität zu verbessern.

    Für eine detailliertere Übersicht unserer Leistungen empfehlen wir Ihnen, den entsprechenden Abschnitt weiter oben auf unserer Website zu besuchen. Dort finden Sie umfassende Informationen zu jedem unserer Angebote.

  • Um einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung zu stellen, muss dieser bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden. Hier ist der Ablauf:

    Antragstellung bei der Pflegekasse: Der erste Schritt ist die Einreichung des Antrags bei Ihrer Pflegekasse. Diese ist in der Regel bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt.

    Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: Nachdem Ihr Antrag eingegangen ist, erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Bei privat Versicherten wird diese Begutachtung durch einen entsprechenden Prüfungsdienstleister vorgenommen. Die Begutachtung findet in der Regel in Ihrem Zuhause statt.

    Ergebnis der Begutachtung: Nach der Begutachtung wird ein Gutachten erstellt, das eine Punktzahl enthält. Diese Punktzahl ist ausschlaggebend dafür, ob und welcher Pflegegrad Ihnen zugesprochen wird.

    Falls gewünscht, kann unser Dienst Sie bei diesem Prozess unterstützen. Im Rahmen unserer Privatleistungen können wir den Antrag für Sie stellen und eine erfahrene Pflegefachkraft wird Sie am Tag der Begutachtung begleiten. Nachdem das Gutachten erstellt wurde, helfen wir Ihnen, dieses auszuwerten und die nächsten Schritte zu planen.

    Diese Unterstützung kann gerade in einer solch wichtigen Angelegenheit sehr hilfreich sein, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Informationen und Bedürfnisse angemessen berücksichtigt werden.

  • Unser Pflegedienst halpy ist in verschiedenen Stadtteilen von Lübeck und Kiel unterwegs, um eine umfassende Betreuung und Pflege zu gewährleisten. Hier sind die Stadtteile, in denen wir tätig sind:

    In Lübeck:

    • St. Lorenz Nord

    • St. Lorenz Süd

    • Altstadt

    • St. Jürgen

    • St. Gertrud

    • Marli
       

    In Kiel:

    • Mitte

    • Ravensberg-Brunswik-Düsternbrook

    • Wik

    • Schreventeich-Hasseldieksdamm

    • Gaarden

    • Neumühlen-Dietrichsdorf-Oppendorf

    • Ellerbek-Wellingdorf

    • Pries-Friedrichsort

    • Elmschenhagen-Kroog

    • Suchsdorf

    • Steenbek-Projensdorf

    • Holtenau

    • Schilksee

    • Hassee-Vieburg

    • Meimersdorf-Moorsee

    • Wellsee-Kronsburg-Rönne

    • Mettenhof

    • Russee-Hammer

    • Südfriedhof

    • Mönkeberg

    • Kitzeberg
       

    In diesen Stadtteilen bieten wir unsere vielfältigen Pflegeleistungen an, um die Bedürfnisse unserer Klienten bestmöglich zu erfüllen. Ob es um Grundpflege, Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Unterstützung oder spezialisierte Betreuungsleistungen geht – wir sind für Sie da.

  • Wir verstehen, dass die Notwendigkeit für Pflegeleistungen oft schnell und manchmal unerwartet entsteht. Daher sind wir darauf vorbereitet, in dringenden Fällen sofort mit der Versorgung zu beginnen. Wenn es die Situation erfordert und alle notwendigen Formalitäten geklärt sind, können wir die Pflegeleistungen umgehend aufnehmen.

    Für weniger dringende Fälle oder wenn Sie eine Pflege für einen späteren Zeitpunkt planen möchten, passen wir den Beginn unserer Versorgung gerne Ihren Wünschen und Bedürfnissen an. Wir richten uns nach Ihrem individuellen Zeitplan und sorgen dafür, dass die Pflegeleistungen genau dann beginnen, wenn Sie sie benötigen.

    Unser Ziel ist es, eine flexible und bedarfsgerechte Pflege zu bieten, die sich an die individuelle Situation unserer Klienten anpasst. Ob sofortiger Beginn oder zu einem vereinbarten späteren Zeitpunkt – wir sind für Sie da, um eine qualitativ hochwertige und zuverlässige Pflege zu gewährleisten.

Privatleistungen

Neben den durch die Pflegeversicherung abgedeckten Leistungen bietet halpy ein breites Spektrum an privaten Pflegeleistungen an. Diese Dienste sind speziell darauf ausgerichtet, individuelle Bedürfnisse und Wünsche unserer Klienten zu erfüllen, die über das Maß der regulären Pflegeversorgung hinausgehen.

  • Unser Angebot an privaten Pflegeleistungen umfasst, aber beschränkt sich nicht auf:

     

    Rezept- und Verordnungsmanagement
    Unser Rezept- und Verordnungsmanagement bietet Ihnen umfassende Unterstützung und nimmt Ihnen wichtige organisatorische Aufgaben ab. Hier ein Überblick über die Leistungen, die wir in diesem Bereich anbieten:

    • Verordnungsmanagement für häusliche Krankenpflege: Wir übernehmen den gesamten Prozess der Anforderung und Einreichung von Verordnungen für Therapien, die Sie im Rahmen der häuslichen Krankenpflege benötigen. Dazu gehört die regelmäßige Anforderung der notwendigen Verordnungen bei Ihrem Haus- oder Facharzt. Nach der Anforderung reichen wir diese für die Bewilligung bei Ihrer Krankenkasse ein. Wir kümmern uns auch um das Einlesen Ihrer Versichertenkarte beim verordnenden Arzt.

    • Einholung von Rezepten für Pflegehilfsmittel: Brauchen Sie Hilfsmittel wie ein Pflegebett, einen Rollstuhl oder einen Rollator, organisieren wir die entsprechenden Rezepte. Wir koordinieren außerdem mit unseren Partnern, um eine kostenfreie Anlieferung dieser Hilfsmittel direkt zu Ihnen nach Hause sicherzustellen.

    • Medikamentenbeschaffung: Falls Sie Medikamente benötigen, kümmern wir uns um das Einholen der entsprechenden Rezepte bei Ihrem Arzt. Die Medikamente werden durch unseren Kooperationspartner direkt und kostenfrei zu Ihnen nach Hause geliefert. Auch hier sorgen wir für das Einlesen Ihrer Versichertenkarte beim verordnenden Arzt.

    Durch unser umfassendes Rezept- und Verordnungsmanagement stellen wir sicher, dass Sie alle benötigten Therapien, Hilfsmittel und Medikamente reibungslos und ohne zusätzlichen organisatorischen Aufwand erhalten. Wir kümmern uns um die Details, damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung und Ihr Wohlbefinden konzentrieren können.
     

    Erweiterte häusliche Pflege

    Zusätzliche Pflege- und Betreuungsstunden über den Pflegegrad hinaus

    Spezialisierte Pflege, wie z.B.Nacht- und Wochenendbetreuung

     

    Erweiterte häusliche Krankenpflege

    Wünschen Sie z.B. zusätzliche Blutdruck- oder Blutzuckerkontrollen? Ihr Arzt verschreibt diese nicht? Dann können wir entsprechende Leistungen privat erbringen. 

     

    Umfassende Betreuungsdienste

    Individuell zugeschnittene Betreuungsangebote, wie Begleitung zu Terminen, Veranstaltungen oder Reisen, Hobby- und Freizeitgestaltung, kulturelle Aktivitäten

     

    Zusätzliche Haushaltshilfe

    Erweiterte Unterstützung im Haushalt, über die reguläre hauswirtschaftliche Versorgung hinaus, Organisation und Management von Haushaltsaufgaben

     

    Pflegeberatung und Schulung

    Individuelle Pflegeberatung und Schulungen für Angehörige, Ernährungsberatung, Anleitung zur körperlichen Aktivität

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