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Mint farbener Hintergrund
Älterer Klient und junge Pflegekraft lächeln bei einer häuslichen Krankenpflege, in hellen Kleidern, vor blauem Hintergrund.

Palliativversorgung

Unsere allgemeine Palliativversorgung stellt Sie und Ihre Angehörigen in den Mittelpunkt, mit dem Ziel, Lebensqualität und Würde in schweren Zeiten zu bewahren.

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Palliativversorgung

Die Palliativversorgung von halpy tritt in einer Phase des Lebens ein, in der die kurativen Möglichkeiten weitestgehend ausgeschöpft sind. In diesem sensiblen Stadium rückt die Frage der Lebensqualität in den Mittelpunkt. Unser Ziel ist es, das Wohlergehen und die Würde unserer Klienten in jeder Hinsicht zu unterstützen.

  • Fokus auf Lebensqualität

    In der Palliativpflege steht nicht mehr die Heilung, sondern das Wohlergehen des Menschen im Vordergrund. Unser Ansatz zielt darauf ab, die verbleibende Lebenszeit so angenehm und erfüllend wie möglich zu gestalten.

     

    Individuelle Betreuung

    Jeder Mensch ist einzigartig, und so gestalten wir unsere Palliativpflege individuell und persönlich. Wir berücksichtigen die Bedürfnisse jedes Klienten, um eine maßgeschneiderte Versorgung zu gewährleisten.

  • Symptomkontrolle

    Eine zentrale Komponente unserer Palliativpflege ist die Symptomkontrolle. Wir arbeiten eng mit Haus- und Fachärzten zusammen, um Schmerzen und andere belastende Symptome effektiv zu lindern.

     

    Psychosoziale Unterstützung

    Neben der physischen Versorgung bieten wir auch psychosoziale Unterstützung an. Unsere Pflegefachkräfte sind geschult, um emotionale und geistige Bedürfnisse zu erkennen und darauf einzugehen.

     

    Angehörigenbetreuung

    Wir verstehen, dass die Palliativversorgung nicht nur die Klienten selbst, sondern auch ihre Angehörigen betrifft. Daher bieten wir Beratung und Unterstützung für Familienmitglieder an, um sie in dieser schweren Zeit zu begleiten.

  • Wir ziehen, wenn Sie es wünschen, weitere Kooperationspartner, z.B. Wundmanager, Sanitätshäuser oder einen Palliativ-Fachdienst hinzu.

    Um eine umfassende Versorgung zu gewährleisten, integrieren wir bei Bedarf weitere Dienstleistungen, wie zum Beispiel:

    Grundpflege

    Behandlungspflege

    Hauswirtschaftliche Unterstützung

    Individuelle Klientenwünsche 

Wir starten die Versorgung.

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Kontaktformular ausfüllen oder anrufen.

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Wir besuchen Sie zu Hause, damit wir uns kennenlernen. 

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Wir legen los!

Weitere Leistungen

Als ambulanter Pflegedienst bieten wir außerdem folgende Leistungen an:

Grundpflege

z.B. Unterstützung beim Waschen

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z.B. Medikamentengabe und Behandlung von Wunden

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Würdiges Leben bis zum Schluss

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z.B. Wäsche waschen und Haushalt reinigen

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Betreuung der Angehörigen

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z.B. Spaziergänge

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Die Leistung der Palliativversorgung bieten wir an folgenden Standorten an:

Lübeck

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Kiel

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Preetz

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Häufig gestellte Fragen

  • In der ambulanten Pflege gibt es verschiedene Kostenträger und damit verbunden unterschiedliche Preisstrukturen, die sich nach den jeweiligen Leistungen richten. Bei der Behandlungspflege, auch als häusliche Krankenpflege bekannt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten. Das bedeutet, dass die Leistungen wie Medikamentengabe oder Wundversorgung für Sie vollständig kostenfrei sind. 

    Für die Grundpflege hingegen ist die Pflegekasse zuständig. Abhängig von Ihrem Pflegegrad steht Ihnen ein bestimmtes Budget zur Verfügung. Hier erfolgt die Abrechnung über einen Leistungskomplex-Katalog. Jede Leistung hat einen definierten Punktwert, der mit einem individuellen Multiplikator des jeweiligen Pflegedienstes multipliziert wird. Daraus ergibt sich der Preis für jede einzelne Leistung. Daher können die Kosten für dieselbe Leistung je nach Pflegedienst leicht variieren, meistens im Bereich der Nachkommastellen.

  • Eine allgemeingültige Faustformel für die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes gibt es nicht, da diese stark von den individuellen Bedürfnissen und der gewünschten Leistung abhängen. Für eine genaue Kostenaufstellung ist immer eine individuelle Beratung und Bedarfsermittlung unerlässlich. Denn die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes hängen von verschiedenen Faktoren ab und variieren je nach den benötigten Leistungen und den jeweiligen Kostenträgern. Es gibt vier Hauptkostenträger in der ambulanten Pflege: die Pflegekasse, die Krankenkasse, das Sozialamt und der Klient selbst durch den Eigenanteil.
     

    Pflegekasse: Abhängig vom Pflegegrad stellt die Pflegekasse ein festes Budget für Pflegeleistungen zur Verfügung. Der Pflegebedürftige kann über dieses Budget frei verfügen. Sollten die Kosten für die gewählten Pflegeleistungen das Budget übersteigen, muss der Differenzbetrag privat finanziert werden.

     

    Krankenkasse: Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie Medikamentengabe oder Verbandswechsel, werden in der Regel zu 100 % von der Krankenkasse übernommen. Diese fallen unter den Bereich der Behandlungspflege.

     

    Sozialhilfeträger: In Fällen, in denen die finanziellen Mittel des Pflegebedürftigen nicht ausreichen, um die über das Budget der Pflegekasse hinausgehenden Kosten zu decken, kann der Sozialhilfeträger einspringen. Dies geschieht unter bestimmten Voraussetzungen.

     

    Leistungsempfänger: Wenn die in Anspruch genommenen Pflegeleistungen das von der Pflegekasse bereitgestellte Budget überschreiten oder wenn Leistungen gewählt werden, die nicht im Leistungskatalog der Kranken- und Pflegekassen enthalten sind, ist ein Eigenanteil zu tragen. Die Höhe dieses Eigenanteils variiert individuell, je nach gewählter Leistungszusammenstellung.

  • Ja, wir bieten mobilen Pflegedienst in Ihrer Nähe an! Wenn Sie in Lübeck oder Kiel wohnen, sind wir für Sie da. Hier sind die Gebiete, in denen wir unsere Dienste anbieten:

    In Lübeck:

    • St. Lorenz Nord

    • St. Lorenz Süd

    • Altstadt

    • St. Jürgen

    • St. Gertrud

    • Marli
       

    In Kiel:
     

    • Mitte

    • Ravensberg-Brunswik-Düsternbrook

    • Wik

    • Schreventeich-Hasseldieksdamm

    • Gaarden

    • Neumühlen-Dietrichsdorf-Oppendorf

    • Ellerbek-Wellingdorf

    • Pries-Friedrichsort

    • Elmschenhagen-Kroog

    • Suchsdorf

    • Steenbek-Projensdorf

    • Holtenau

    • Schilksee

    • Hassee-Vieburg

    • Meimersdorf-Moorsee

    • Wellsee-Kronsburg-Rönne

    • Mettenhof

    • Russee-Hammer

    • Südfriedhof

    • Mönkeberg

    • Kitzeberg
       

    Egal, ob Sie Grundpflege, häusliche Krankenpflege, Palliativversorgung, hauswirtschaftliche Unterstützung, Beratungseinsatz bei Pflegegrad oder private Zusatzleistungen benötigen – wir sind für Sie da.

  • Die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst werden von verschiedenen Stellen getragen, abhängig von der Art der benötigten Pflegeleistungen und der finanziellen Situation des Pflegebedürftigen. Dies sind die Hauptkostenträger:

    Pflegekasse: Abhängig vom Pflegegrad stellt die Pflegekasse ein festes Budget für Pflegeleistungen zur Verfügung. Der Pflegebedürftige kann über dieses Budget frei verfügen. Sollten die Kosten für die gewählten Pflegeleistungen das Budget übersteigen, muss der Differenzbetrag privat finanziert werden.

    Krankenkasse: Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie Medikamentengabe oder Verbandswechsel, werden in der Regel zu 100% von der Krankenkasse übernommen. Diese fallen unter den Bereich der Behandlungspflege.

    Sozialhilfeträger: In Fällen, in denen die finanziellen Mittel des Pflegebedürftigen nicht ausreichen, um die über das Budget der Pflegekasse hinausgehenden Kosten zu decken, kann der Sozialhilfeträger einspringen. Dies geschieht unter bestimmten Voraussetzungen.

    Leistungsempfänger: Wenn die in Anspruch genommenen Pflegeleistungen das von der Pflegekasse bereitgestellte Budget überschreiten oder wenn Leistungen gewählt werden, die nicht im Leistungskatalog der Kranken- und Pflegekassen enthalten sind, ist ein Eigenanteil zu tragen. Die Höhe dieses Eigenanteils variiert individuell, je nach gewählter Leistungszusammenstellung.

  • Die Beauftragung eines Pflegedienstes sollte in Betracht gezogen werden, wenn eine Person Unterstützung bei täglichen Aufgaben benötigt, die sie aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht mehr alleine bewältigen kann. Hier sind einige Anzeichen, die darauf hinweisen können, dass die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes sinnvoll sein könnte:

    Einschränkungen bei Alltagsaktivitäten: Schwierigkeiten bei grundlegenden Tätigkeiten wie Anziehen, Baden, Essen oder Bewegen sind klare Indikatoren, dass professionelle Unterstützung hilfreich sein könnte.

    Medizinische Bedürfnisse: Die Notwendigkeit regelmäßiger medizinischer Versorgung, wie beispielsweise Wundversorgung, Medikamentenmanagement oder spezielle Pflege bei chronischen Erkrankungen, kann die Einbindung eines Pflegedienstes erforderlich machen.

    Sicherheitsbedenken: Häufige Stürze, Verwirrtheit oder das Vergessen wichtiger Dinge können ein Risiko für die Sicherheit der betroffenen Person darstellen und sind oft ein Zeichen dafür, dass zusätzliche Hilfe benötigt wird.

    Überlastung der Angehörigen: Wenn die Pflege durch Familienmitglieder oder Freunde zu einer Überforderung führt oder diese nicht mehr in der Lage sind, die notwendige Unterstützung zu leisten.

    Soziale Isolation: Einsamkeit und soziale Isolation können sich negativ auf die Gesundheit und das Wohlbefinden auswirken. Ein Pflegedienst kann hier nicht nur praktische Unterstützung bieten, sondern auch soziale Interaktion und Begleitung.

    Verschlechterung des Gesundheitszustandes: Eine deutliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder eine Zunahme von Krankheitssymptomen können darauf hindeuten, dass professionelle Pflege notwendig ist.

    Es ist wichtig, diese Entscheidung frühzeitig und in Absprache mit allen Beteiligten, einschließlich der betroffenen Person, zu treffen. Ein ambulanter Pflegedienst kann nicht nur praktische Unterstützung im Alltag bieten, sondern auch die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person erheblich verbessern und ihr ermöglichen, länger in ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben.

  • Die Kombinationsleistung in der Pflege ist eine Möglichkeit, verschiedene Arten der Pflegeunterstützung miteinander zu kombinieren. Sie setzt sich aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld zusammen und ist ab Pflegegrad 2 verfügbar. Die Höhe des Budgets für die Kombinationspflege hängt vom Pflegegrad der betroffenen Person ab. Hier ein detaillierterer Blick auf die beiden Komponenten:

    Pflegegeld: Das Pflegegeld ist für die häusliche Betreuung und Pflege durch Angehörige oder nahestehende Personen gedacht. Es wird von der Pflegekasse direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen und variiert je nach Pflegegrad. Der Pflegebedürftige kann über diesen Zuschuss frei verfügen und gibt ihn in der Regel als finanzielle Aufwandsentschädigung an die betreuende Person, meist einen pflegenden Angehörigen, weiter. Pflegegeld ist somit eine Anerkennung und Unterstützung für die häusliche Pflegetätigkeit.

    Pflegesachleistungen: Pflegesachleistungen sind für die häusliche Pflege durch professionelle Dienste wie einen ambulanten Pflegedienst vorgesehen. Sie umfassen Leistungen der Grundpflege. Im Gegensatz zum Pflegegeld kann der Pflegebedürftige über Pflegesachleistungen nicht frei verfügen, da diese direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet werden.

    Die Kombinationsleistung erlaubt es, diese beiden Unterstützungsformen flexibel zu kombinieren. Das bedeutet, dass ein Teil des zur Verfügung stehenden Budgets für professionelle Pflegedienste (Pflegesachleistungen) und ein anderer Teil als Pflegegeld für die Betreuung durch Angehörige genutzt werden kann. Diese Flexibilität ermöglicht es, die Pflege optimal auf die individuellen Bedürfnisse und die familiäre Situation der pflegebedürftigen Person abzustimmen.

  • Die Abrechnung ambulanter Pflegeleistungen erfolgt auf unterschiedliche Weise, abhängig von der Art der Leistung und dem jeweiligen Kostenträger:

    Grundpflegerische Leistungen: Diese werden über die Pflegeversicherung abgerechnet. Um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können, ist ein anerkannter Pflegegrad erforderlich. Je nachdem, welche und wie viele Leistungen Sie in Anspruch nehmen, kann es sein, dass Sie einen Eigenanteil leisten müssen. Das heißt, dass ein Teil der Kosten durch die Pflegeversicherung gedeckt ist, während ein anderer Teil von Ihnen selbst getragen werden muss.

    Leistungen der Häuslichen Krankenpflege: Dazu zählen zum Beispiel die Medikamentengabe, Verbandswechsel oder das Anziehen von Kompressionsstrümpfen. Diese Leistungen werden vollständig mit der Krankenkasse abgerechnet. Für Sie als Leistungsempfänger entstehen bei diesen Leistungen keine zusätzlichen Kosten, da sie von der Krankenkasse übernommen werden.

    Beteiligung des Sozialhilfeträgers: Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Sozialhilfeträger die Kosten für den Eigenanteil der pflegerischen Leistungen übernehmen. Dies tritt ein, wenn die finanziellen Mittel der pflegebedürftigen Person nicht ausreichen, um den Eigenanteil selbst zu tragen.

    Zusammengefasst basiert die Abrechnung ambulanter Pflegeleistungen auf einem Zusammenspiel verschiedener Kostenträger, wobei der Umfang und die Art der Leistungen sowie die individuelle finanzielle Situation der pflegebedürftigen Person entscheidend sind.

  • Wir bieten Ihnen ein breites Spektrum an Pflegeleistungen, um Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Hier ist ein Überblick über die Hauptleistungen, die wir anbieten:

    Grundpflege: Dies beinhaltet die Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten wie der Körperpflege. Unser Ziel ist es, die Selbstständigkeit unserer Klienten zu fördern und zu erhalten.

    Behandlungspflege: Hierzu zählen medizinische Versorgungsleistungen wie Medikamentengabe oder Wundversorgung, die auf ärztliche Verordnung hin erbracht werden.

    Hauswirtschaftliche Versorgung: Wir unterstützen Sie bei der Reinigung Ihrer Wohnung und beim Einkaufen, um Ihnen den Alltag zu erleichtern.

    Betreuungsleistungen: Dazu gehören Aktivitäten wie Spielen, Spaziergänge oder Ausflüge, die zur Steigerung Ihres Wohlbefindens und zur Förderung sozialer Kontakte beitragen.

    Allgemeine ambulante Palliativversorgung: Diese spezialisierte Pflege konzentriert sich auf die Betreuung und Unterstützung von Menschen mit lebensbegrenzenden Erkrankungen, um ihre Lebensqualität zu verbessern.

    Für eine detailliertere Übersicht unserer Leistungen empfehlen wir Ihnen, den entsprechenden Abschnitt weiter oben auf unserer Website zu besuchen. Dort finden Sie umfassende Informationen zu jedem unserer Angebote.

  • Um einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung zu stellen, muss dieser bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden. Hier ist der Ablauf:

    Antragstellung bei der Pflegekasse: Der erste Schritt ist die Einreichung des Antrags bei Ihrer Pflegekasse. Diese ist in der Regel bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt.

    Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: Nachdem Ihr Antrag eingegangen ist, erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Bei privat Versicherten wird diese Begutachtung durch einen entsprechenden Prüfungsdienstleister vorgenommen. Die Begutachtung findet in der Regel in Ihrem Zuhause statt.

    Ergebnis der Begutachtung: Nach der Begutachtung wird ein Gutachten erstellt, das eine Punktzahl enthält. Diese Punktzahl ist ausschlaggebend dafür, ob und welcher Pflegegrad Ihnen zugesprochen wird.

    Falls gewünscht, kann unser Dienst Sie bei diesem Prozess unterstützen. Im Rahmen unserer Privatleistungen können wir den Antrag für Sie stellen und eine erfahrene Pflegefachkraft wird Sie am Tag der Begutachtung begleiten. Nachdem das Gutachten erstellt wurde, helfen wir Ihnen, dieses auszuwerten und die nächsten Schritte zu planen.

    Diese Unterstützung kann gerade in einer solch wichtigen Angelegenheit sehr hilfreich sein, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Informationen und Bedürfnisse angemessen berücksichtigt werden.

  • Unser Pflegedienst halpy ist in verschiedenen Stadtteilen von Lübeck und Kiel unterwegs, um eine umfassende Betreuung und Pflege zu gewährleisten. Hier sind die Stadtteile, in denen wir tätig sind:

    In Lübeck:

    • St. Lorenz Nord

    • St. Lorenz Süd

    • Altstadt

    • St. Jürgen

    • St. Gertrud

    • Marli
       

    In Kiel:

    • Mitte

    • Ravensberg-Brunswik-Düsternbrook

    • Wik

    • Schreventeich-Hasseldieksdamm

    • Gaarden

    • Neumühlen-Dietrichsdorf-Oppendorf

    • Ellerbek-Wellingdorf

    • Pries-Friedrichsort

    • Elmschenhagen-Kroog

    • Suchsdorf

    • Steenbek-Projensdorf

    • Holtenau

    • Schilksee

    • Hassee-Vieburg

    • Meimersdorf-Moorsee

    • Wellsee-Kronsburg-Rönne

    • Mettenhof

    • Russee-Hammer

    • Südfriedhof

    • Mönkeberg

    • Kitzeberg
       

    In diesen Stadtteilen bieten wir unsere vielfältigen Pflegeleistungen an, um die Bedürfnisse unserer Klienten bestmöglich zu erfüllen. Ob es um Grundpflege, Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Unterstützung oder spezialisierte Betreuungsleistungen geht – wir sind für Sie da.

  • Wir verstehen, dass die Notwendigkeit für Pflegeleistungen oft schnell und manchmal unerwartet entsteht. Daher sind wir darauf vorbereitet, in dringenden Fällen sofort mit der Versorgung zu beginnen. Wenn es die Situation erfordert und alle notwendigen Formalitäten geklärt sind, können wir die Pflegeleistungen umgehend aufnehmen.

    Für weniger dringende Fälle oder wenn Sie eine Pflege für einen späteren Zeitpunkt planen möchten, passen wir den Beginn unserer Versorgung gerne Ihren Wünschen und Bedürfnissen an. Wir richten uns nach Ihrem individuellen Zeitplan und sorgen dafür, dass die Pflegeleistungen genau dann beginnen, wenn Sie sie benötigen.

    Unser Ziel ist es, eine flexible und bedarfsgerechte Pflege zu bieten, die sich an die individuelle Situation unserer Klienten anpasst. Ob sofortiger Beginn oder zu einem vereinbarten späteren Zeitpunkt – wir sind für Sie da, um eine qualitativ hochwertige und zuverlässige Pflege zu gewährleisten.

Kontaktieren Sie uns.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir außerhalb dieser Zeiten nur für pflegerische Notfälle zur Verfügung stehen. Schreiben Sie uns daher außerhalb der Sprechzeiten gerne eine E-Mail.

info@halpy.de
 

Lübeck:
Tel.: +49 451 58 34 70 70
Fax: +49 451 58 34 70 71


Kiel:
Tel.: +49 431 556 88 000

Preetz:

Tel.: +49 431 556 88 000

Unsere Sprechzeiten:

Montag – Freitag

8:00 – 16:00 Uhr

Kontaktieren Sie uns direkt über das Kontaktformular, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

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