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Pflegethemen und Gesundheitsförderung
Hier finden Sie wertvolle Informationen, die Angehörigen und Pflegekräften helfen, informierte Entscheidungen zu treffen und die Pflegequalität zu verbessern. Egal, ob Sie sich über aktuelle Pflegetrends informieren möchten oder Tipps für die häusliche Betreuung suchen – unser Wissensbereich bietet fundiertes Fachwissen.
Die Schließung eines Pflegedienstes kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, die von finanziellen Schwierigkeiten bis hin zu behördlichen Anordnungen reichen können. Eine solche Entscheidung hat weitreichende Folgen für die Pflegebedürftigen, deren Familien sowie für das Personal des Pflegedienstes. In diesem Artikel beleuchten wir die Hauptgründe, die zu einer Schließung führen können, und die Prozesse, die dabei typischerweise durchlaufen werden.
Gründe für die Schließung eines Pflegedienstes
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Finanzielle Probleme: Einer der häufigsten Gründe für die Schließung eines Pflegedienstes sind finanzielle Schwierigkeiten. Dies kann auf eine unzureichende Finanzierung, schlechtes Management oder den Verlust von Verträgen mit Kostenträgern zurückzuführen sein.
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Nichterfüllung von Qualitätsstandards: Pflegedienste unterliegen strengen Qualitätskontrollen und müssen bestimmte Standards erfüllen. Werden bei Kontrollen durch das Gesundheitsamt oder den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erhebliche Mängel festgestellt, kann dies zur Schließung führen.
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Rechtliche oder regulatorische Verstöße: Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder Lizenzbedingungen, einschließlich des Datenschutzes und der Arbeitssicherheit, können ebenfalls zur Schließung eines Pflegedienstes führen.
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Personalmangel: Ein chronischer Mangel an qualifiziertem Personal kann die Fähigkeit eines Pflegedienstes, angemessene Pflege zu leisten, erheblich beeinträchtigen und letztlich zur Schließung führen.
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Entscheidung des Trägers: In einigen Fällen kann die Schließung auch eine strategische Entscheidung des Trägers sein, etwa wenn der Pflegedienst in eine größere Einrichtung integriert oder das Geschäftsmodell geändert wird.
Prozess der Schließung
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Ankündigung und Kommunikation: Die Entscheidung zur Schließung wird in der Regel so früh wie möglich angekündigt, um allen Beteiligten genügend Zeit für die Vorbereitung zu geben.
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Unterstützung der Pflegebedürftigen und Angehörigen: Ein zentraler Aspekt ist die Unterstützung der Pflegebedürftigen bei der Suche nach alternativen Pflegeangeboten, um eine lückenlose Versorgung zu gewährleisten.
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Abwicklung administrativer Aufgaben: Dazu gehört die ordnungsgemäße Kündigung von Verträgen, die Abrechnung offener Posten und gegebenenfalls die Übertragung von Patientenakten an nachfolgende Einrichtungen unter Einhaltung des Datenschutzes.
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Unterstützung des Personals: Die Unterstützung des Personals bei der Suche nach neuen Anstellungen ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Schließungsprozesses.
Fazit
Die Schließung eines Pflegedienstes ist ein komplexer Prozess, der eine sorgfältige Planung und Koordination erfordert. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten – Pflegebedürftige, Angehörige, Personal und Träger – eng zusammenarbeiten, um eine kontinuierliche Pflegeversorgung sicherzustellen und den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten.
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Wann wird ein Pflegedienst geschlossen?
Ja, wir bieten mobilen Pflegedienst in Ihrer Nähe an! Wenn Sie in Lübeck oder Kiel wohnen, sind wir für Sie da. Hier sind die Gebiete, in denen wir unsere Dienste anbieten:
In Lübeck:
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St. Lorenz Nord
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St. Lorenz Süd
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Altstadt
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St. Jürgen
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St. Gertrud
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Marli
In Kiel:
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Mitte
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Ravensberg-Brunswik-Düsternbrook
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Wik
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Schreventeich-Hasseldieksdamm
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Gaarden
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Neumühlen-Dietrichsdorf-Oppendorf
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Ellerbek-Wellingdorf
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Pries-Friedrichsort
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Elmschenhagen-Kroog
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Suchsdorf
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Steenbek-Projensdorf
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Holtenau
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Schilksee
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Hassee-Vieburg
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Meimersdorf-Moorsee
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Wellsee-Kronsburg-Rönne
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Mettenhof
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Russee-Hammer
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Südfriedhof
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Mönkeberg
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Kitzeberg
Egal, ob Sie Grundpflege, häusliche Krankenpflege, Palliativversorgung, hauswirtschaftliche Unterstützung, Beratungseinsatz bei Pflegegrad oder private Zusatzleistungen benötigen – wir sind für Sie da.
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Die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst werden von verschiedenen Stellen getragen, abhängig von der Art der benötigten Pflegeleistungen und der finanziellen Situation des Pflegebedürftigen. Dies sind die Hauptkostenträger:
Pflegekasse: Abhängig vom Pflegegrad stellt die Pflegekasse ein festes Budget für Pflegeleistungen zur Verfügung. Der Pflegebedürftige kann über dieses Budget frei verfügen. Sollten die Kosten für die gewählten Pflegeleistungen das Budget übersteigen, muss der Differenzbetrag privat finanziert werden.
Krankenkasse: Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie Medikamentengabe oder Verbandswechsel, werden in der Regel zu 100% von der Krankenkasse übernommen. Diese fallen unter den Bereich der Behandlungspflege.
Sozialhilfeträger: In Fällen, in denen die finanziellen Mittel des Pflegebedürftigen nicht ausreichen, um die über das Budget der Pflegekasse hinausgehenden Kosten zu decken, kann der Sozialhilfeträger einspringen. Dies geschieht unter bestimmten Voraussetzungen.
Leistungsempfänger: Wenn die in Anspruch genommenen Pflegeleistungen das von der Pflegekasse bereitgestellte Budget überschreiten oder wenn Leistungen gewählt werden, die nicht im Leistungskatalog der Kranken- und Pflegekassen enthalten sind, ist ein Eigenanteil zu tragen. Die Höhe dieses Eigenanteils variiert individuell, je nach gewählter Leistungszusammenstellung.
Ja, wir bieten auch einen Pflegedienst mit Haushaltshilfe an. Unsere Haushaltshilfeleistungen umfassen unter anderem das Einkaufen, die Reinigung der Wohnung sowie das Waschen von Kleidung. Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Mitarbeitenden ihre Arbeit sicher erledigen. Dabei beachten wir stets die Sicherheitsvorschriften: Während der Ausführung unserer Tätigkeiten bleiben die Füße unserer Pflegekräfte immer am Boden. Das bedeutet, wir vermeiden das Klettern auf Tritte, Stühle oder Leitern, um Unfälle zu verhindern und sowohl die Sicherheit unserer Mitarbeitenden als auch die Ihrer Wohnung zu gewährleisten. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz aller Beteiligten und stellen sicher, dass die Haushaltshilfe auf eine verantwortungsvolle Weise durchgeführt wird.
In der ambulanten Pflege gibt es verschiedene Kostenträger und damit verbunden unterschiedliche Preisstrukturen, die sich nach den jeweiligen Leistungen richten. Bei der Behandlungspflege, auch als häusliche Krankenpflege bekannt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten. Das bedeutet, dass die Leistungen wie Medikamentengabe oder Wundversorgung für Sie vollständig kostenfrei sind.
Für die Grundpflege hingegen ist die Pflegekasse zuständig. Abhängig von Ihrem Pflegegrad steht Ihnen ein bestimmtes Budget zur Verfügung. Hier erfolgt die Abrechnung über einen Leistungskomplex-Katalog. Jede Leistung hat einen definierten Punktwert, der mit einem individuellen Multiplikator des jeweiligen Pflegedienstes multipliziert wird. Daraus ergibt sich der Preis für jede einzelne Leistung. Daher können die Kosten für dieselbe Leistung je nach Pflegedienst leicht variieren, meistens im Bereich der Nachkommastellen.
Eine allgemeingültige Faustformel für die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes gibt es nicht, da diese stark von den individuellen Bedürfnissen und der gewünschten Leistung abhängen. Für eine genaue Kostenaufstellung ist immer eine individuelle Beratung und Bedarfsermittlung unerlässlich. Denn die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes hängen von verschiedenen Faktoren ab und variieren je nach den benötigten Leistungen und den jeweiligen Kostenträgern. Es gibt vier Hauptkostenträger in der ambulanten Pflege: die Pflegekasse, die Krankenkasse, das Sozialamt und der Klient selbst durch den Eigenanteil.
Pflegekasse: Abhängig vom Pflegegrad stellt die Pflegekasse ein festes Budget für Pflegeleistungen zur Verfügung. Der Pflegebedürftige kann über dieses Budget frei verfügen. Sollten die Kosten für die gewählten Pflegeleistungen das Budget übersteigen, muss der Differenzbetrag privat finanziert werden.
Krankenkasse: Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie Medikamentengabe oder Verbandswechsel, werden in der Regel zu 100 % von der Krankenkasse übernommen. Diese fallen unter den Bereich der Behandlungspflege.
Sozialhilfeträger: In Fällen, in denen die finanziellen Mittel des Pflegebedürftigen nicht ausreichen, um die über das Budget der Pflegekasse hinausgehenden Kosten zu decken, kann der Sozialhilfeträger einspringen. Dies geschieht unter bestimmten Voraussetzungen.
Leistungsempfänger: Wenn die in Anspruch genommenen Pflegeleistungen das von der Pflegekasse bereitgestellte Budget überschreiten oder wenn Leistungen gewählt werden, die nicht im Leistungskatalog der Kranken- und Pflegekassen enthalten sind, ist ein Eigenanteil zu tragen. Die Höhe dieses Eigenanteils variiert individuell, je nach gewählter Leistungszusammenstellung.
Ja, wir bieten mobilen Pflegedienst in Ihrer Nähe an! Wenn Sie in Lübeck oder Kiel wohnen, sind wir für Sie da. Hier sind die Gebiete, in denen wir unsere Dienste anbieten:
In Lübeck:
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St. Lorenz Nord
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St. Lorenz Süd
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Altstadt
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St. Jürgen
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St. Gertrud
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Marli
In Kiel:
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Mitte
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Ravensberg-Brunswik-Düsternbrook
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Wik
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Schreventeich-Hasseldieksdamm
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Gaarden
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Neumühlen-Dietrichsdorf-Oppendorf
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Ellerbek-Wellingdorf
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Pries-Friedrichsort
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Elmschenhagen-Kroog
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Suchsdorf
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Steenbek-Projensdorf
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Holtenau
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Schilksee
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Hassee-Vieburg
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Meimersdorf-Moorsee
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Wellsee-Kronsburg-Rönne
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Mettenhof
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Russee-Hammer
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Südfriedhof
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Mönkeberg
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Kitzeberg
Egal, ob Sie Grundpflege, häusliche Krankenpflege, Palliativversorgung, hauswirtschaftliche Unterstützung, Beratungseinsatz bei Pflegegrad oder private Zusatzleistungen benötigen – wir sind für Sie da.
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Die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst werden von verschiedenen Stellen getragen, abhängig von der Art der benötigten Pflegeleistungen und der finanziellen Situation des Pflegebedürftigen. Dies sind die Hauptkostenträger:
Pflegekasse: Abhängig vom Pflegegrad stellt die Pflegekasse ein festes Budget für Pflegeleistungen zur Verfügung. Der Pflegebedürftige kann über dieses Budget frei verfügen. Sollten die Kosten für die gewählten Pflegeleistungen das Budget übersteigen, muss der Differenzbetrag privat finanziert werden.
Krankenkasse: Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie Medikamentengabe oder Verbandswechsel, werden in der Regel zu 100% von der Krankenkasse übernommen. Diese fallen unter den Bereich der Behandlungspflege.
Sozialhilfeträger: In Fällen, in denen die finanziellen Mittel des Pflegebedürftigen nicht ausreichen, um die über das Budget der Pflegekasse hinausgehenden Kosten zu decken, kann der Sozialhilfeträger einspringen. Dies geschieht unter bestimmten Voraussetzungen.
Leistungsempfänger: Wenn die in Anspruch genommenen Pflegeleistungen das von der Pflegekasse bereitgestellte Budget überschreiten oder wenn Leistungen gewählt werden, die nicht im Leistungskatalog der Kranken- und Pflegekassen enthalten sind, ist ein Eigenanteil zu tragen. Die Höhe dieses Eigenanteils variiert individuell, je nach gewählter Leistungszusammenstellung.
Ja, wir bieten auch einen Pflegedienst mit Haushaltshilfe an. Unsere Haushaltshilfeleistungen umfassen unter anderem das Einkaufen, die Reinigung der Wohnung sowie das Waschen von Kleidung. Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Mitarbeitenden ihre Arbeit sicher erledigen. Dabei beachten wir stets die Sicherheitsvorschriften: Während der Ausführung unserer Tätigkeiten bleiben die Füße unserer Pflegekräfte immer am Boden. Das bedeutet, wir vermeiden das Klettern auf Tritte, Stühle oder Leitern, um Unfälle zu verhindern und sowohl die Sicherheit unserer Mitarbeitenden als auch die Ihrer Wohnung zu gewährleisten. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz aller Beteiligten und stellen sicher, dass die Haushaltshilfe auf eine verantwortungsvolle Weise durchgeführt wird.
Die Beauftragung eines Pflegedienstes sollte in Betracht gezogen werden, wenn eine Person Unterstützung bei täglichen Aufgaben benötigt, die sie aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht mehr alleine bewältigen kann. Hier sind einige Anzeichen, die darauf hinweisen können, dass die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes sinnvoll sein könnte:
Einschränkungen bei Alltagsaktivitäten: Schwierigkeiten bei grundlegenden Tätigkeiten wie Anziehen, Baden, Essen oder Bewegen sind klare Indikatoren, dass professionelle Unterstützung hilfreich sein könnte.
Medizinische Bedürfnisse: Die Notwendigkeit regelmäßiger medizinischer Versorgung, wie beispielsweise Wundversorgung, Medikamentenmanagement oder spezielle Pflege bei chronischen Erkrankungen, kann die Einbindung eines Pflegedienstes erforderlich machen.
Sicherheitsbedenken: Häufige Stürze, Verwirrtheit oder das Vergessen wichtiger Dinge können ein Risiko für die Sicherheit der betroffenen Person darstellen und sind oft ein Zeichen dafür, dass zusätzliche Hilfe benötigt wird.
Überlastung der Angehörigen: Wenn die Pflege durch Familienmitglieder oder Freunde zu einer Überforderung führt oder diese nicht mehr in der Lage sind, die notwendige Unterstützung zu leisten.
Soziale Isolation: Einsamkeit und soziale Isolation können sich negativ auf die Gesundheit und das Wohlbefinden auswirken. Ein Pflegedienst kann hier nicht nur praktische Unterstützung bieten, sondern auch soziale Interaktion und Begleitung.
Verschlechterung des Gesundheitszustandes: Eine deutliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder eine Zunahme von Krankheitssymptomen können darauf hindeuten, dass professionelle Pflege notwendig ist.
Es ist wichtig, diese Entscheidung frühzeitig und in Absprache mit allen Beteiligten, einschließlich der betroffenen Person, zu treffen. Ein ambulanter Pflegedienst kann nicht nur praktische Unterstützung im Alltag bieten, sondern auch die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person erheblich verbessern und ihr ermöglichen, länger in ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben.
Der Nachweis eines Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI bei der Krankenkasse erfolgt durch eine sorgfältige Dokumentation des Beratungsgesprächs, das in der Häuslichkeit der pflegebedürftigen Person durchgeführt wird. Hier sind die wichtigsten Schritte im Prozess:
Begutachtung vor Ort: Die Beratung findet direkt im Zuhause der pflegebedürftigen Person statt. Es ist essenziell, dass die pflegebedürftige Person während dieses Termins anwesend ist, da die Beratung auf ihre individuellen Bedürfnisse und Umstände abgestimmt wird.
Dokumentation des Beratungseinsatzes: Während des Termins werden alle relevanten Aspekte der Beratung dokumentiert. Dazu gehören die besprochenen Inhalte, eventuelle Empfehlungen für die Pflege und spezifische Anforderungen oder Wünsche der pflegebedürftigen Person.
Übermittlung an die Pflegekasse: Nach dem Beratungstermin wird die Dokumentation vom Pflegedienst an die zuständige Pflegekasse übermittelt. Dieser Schritt ist entscheidend, da er als offizieller Nachweis des Beratungseinsatzes dient.
Diese Dokumentation und Übermittlung an die Pflegekasse ist nicht nur für die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen wichtig, sondern dient auch dazu, die Qualität und Angemessenheit der Pflege sicherzustellen. Durch diesen Prozess wird gewährleistet, dass die Pflegekasse über alle notwendigen Informationen verfügt und dass die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person korrekt erfasst und berücksichtigt werden.
Die Häufigkeit, mit der ein Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI durchgeführt werden muss, hängt direkt vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab. Hier ist eine kurze Übersicht:
Pflegegrad 1: Für Personen mit Pflegegrad 1 ist kein Beratungseinsatz nach § 37.3 erforderlich.
Pflegegrad 2 bis 3: Personen, die einem Pflegegrad 2 oder 3 zugeordnet sind, müssen halbjährlich einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen.
Pflegegrad 4 und 5: Für Personen mit Pflegegrad 4 oder 5 sind Beratungseinsätze vierteljährlich erforderlich.
Diese Beratungseinsätze sind ein wichtiger Teil der Qualitätssicherung in der Pflege. Sie dienen dazu, die Angemessenheit und Qualität der Pflege regelmäßig zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Pflegeleistungen auf die aktuellen Bedürfnisse und den Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person abgestimmt sind. Sie bieten außerdem eine Gelegenheit, eventuelle Anpassungen in der Pflegeplanung vorzunehmen und sicherzustellen, dass die Pflege optimal gestaltet ist.
Während eines Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI, der ab Pflegegrad 2 verpflichtend ist, liegt der Fokus darauf, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und die Pflegepersonen zu unterstützen. Hier sind die Kernpunkte, die im Rahmen eines solchen Einsatzes beleuchtet werden:
Einschätzung einer möglichen Höherstufung des Pflegegrads: Es wird geprüft, ob die aktuelle Einstufung des Pflegegrads noch der Pflegesituation entspricht oder ob eine Höherstufung angebracht sein könnte. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass die pflegebedürftige Person die angemessene Unterstützung und Pflegeleistungen erhält, die ihren aktuellen Bedürfnissen entsprechen.
Bedarf von Pflegehilfsmitteln: Es wird evaluiert, ob zusätzliche Hilfsmittel erforderlich sind, um die Pflege zu erleichtern oder zu verbessern. Hierbei kann es um technische Hilfsmittel, aber auch um Verbrauchsmaterialien gehen, die den Alltag der Pflegebedürftigen und Pflegepersonen erleichtern.
Beratung und Ratschläge: Die Pflegeberatung beinhaltet auch das Geben von Ratschlägen, beispielsweise zu rückenschonenden Hebetechniken oder anderen pflegerischen Maßnahmen. Ziel ist es, sowohl die Pflegequalität zu verbessern als auch die Gesundheit und das Wohlbefinden der pflegenden Angehörigen oder Pflegekräfte zu schützen.
Überprüfung der Pflegesituation zu Hause: Es wird beurteilt, ob die häusliche Pflegesituation adäquat und sicher gestaltet ist. Dies umfasst die Überprüfung der Wohnsituation hinsichtlich ihrer Eignung für die Pflege und möglicher Risikofaktoren.
Diese Aspekte werden im Rahmen des Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI umfassend betrachtet, um eine hohe Qualität der häuslichen Pflege zu gewährleisten und die Pflegepersonen in ihrer verantwortungsvollen Aufgabe bestmöglich zu unterstützen.
Die Kombinationsleistung in der Pflege ist eine Möglichkeit, verschiedene Arten der Pflegeunterstützung miteinander zu kombinieren. Sie setzt sich aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld zusammen und ist ab Pflegegrad 2 verfügbar. Die Höhe des Budgets für die Kombinationspflege hängt vom Pflegegrad der betroffenen Person ab. Hier ein detaillierterer Blick auf die beiden Komponenten:
Pflegegeld: Das Pflegegeld ist für die häusliche Betreuung und Pflege durch Angehörige oder nahestehende Personen gedacht. Es wird von der Pflegekasse direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen und variiert je nach Pflegegrad. Der Pflegebedürftige kann über diesen Zuschuss frei verfügen und gibt ihn in der Regel als finanzielle Aufwandsentschädigung an die betreuende Person, meist einen pflegenden Angehörigen, weiter. Pflegegeld ist somit eine Anerkennung und Unterstützung für die häusliche Pflegetätigkeit.
Pflegesachleistungen: Pflegesachleistungen sind für die häusliche Pflege durch professionelle Dienste wie einen ambulanten Pflegedienst vorgesehen. Sie umfassen Leistungen der Grundpflege. Im Gegensatz zum Pflegegeld kann der Pflegebedürftige über Pflegesachleistungen nicht frei verfügen, da diese direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet werden.
Die Kombinationsleistung erlaubt es, diese beiden Unterstützungsformen flexibel zu kombinieren. Das bedeutet, dass ein Teil des zur Verfügung stehenden Budgets für professionelle Pflegedienste (Pflegesachleistungen) und ein anderer Teil als Pflegegeld für die Betreuung durch Angehörige genutzt werden kann. Diese Flexibilität ermöglicht es, die Pflege optimal auf die individuellen Bedürfnisse und die familiäre Situation der pflegebedürftigen Person abzustimmen.
Die Abrechnung ambulanter Pflegeleistungen erfolgt auf unterschiedliche Weise, abhängig von der Art der Leistung und dem jeweiligen Kostenträger:
Grundpflegerische Leistungen: Diese werden über die Pflegeversicherung abgerechnet. Um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können, ist ein anerkannter Pflegegrad erforderlich. Je nachdem, welche und wie viele Leistungen Sie in Anspruch nehmen, kann es sein, dass Sie einen Eigenanteil leisten müssen. Das heißt, dass ein Teil der Kosten durch die Pflegeversicherung gedeckt ist, während ein anderer Teil von Ihnen selbst getragen werden muss.
Leistungen der Häuslichen Krankenpflege: Dazu zählen zum Beispiel die Medikamentengabe, Verbandswechsel oder das Anziehen von Kompressionsstrümpfen. Diese Leistungen werden vollständig mit der Krankenkasse abgerechnet. Für Sie als Leistungsempfänger entstehen bei diesen Leistungen keine zusätzlichen Kosten, da sie von der Krankenkasse übernommen werden.
Beteiligung des Sozialhilfeträgers: Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Sozialhilfeträger die Kosten für den Eigenanteil der pflegerischen Leistungen übernehmen. Dies tritt ein, wenn die finanziellen Mittel der pflegebedürftigen Person nicht ausreichen, um den Eigenanteil selbst zu tragen.
Zusammengefasst basiert die Abrechnung ambulanter Pflegeleistungen auf einem Zusammenspiel verschiedener Kostenträger, wobei der Umfang und die Art der Leistungen sowie die individuelle finanzielle Situation der pflegebedürftigen Person entscheidend sind.
Unser Rezept- und Verordnungsmanagement bietet Ihnen umfassende Unterstützung und nimmt Ihnen wichtige organisatorische Aufgaben ab. Hier ein Überblick über die Leistungen, die wir in diesem Bereich anbieten:
Verordnungsmanagement für häusliche Krankenpflege: Wir übernehmen den gesamten Prozess der Anforderung und Einreichung von Verordnungen für Therapien, die Sie im Rahmen der häuslichen Krankenpflege benötigen. Dazu gehört die regelmäßige Anforderung der notwendigen Verordnungen bei Ihrem Haus- oder Facharzt. Nach der Anforderung reichen wir diese für die Bewilligung bei Ihrer Krankenkasse ein. Wir kümmern uns auch um das Einlesen Ihrer Versichertenkarte beim verordnenden Arzt.
Einholung von Rezepten für Pflegehilfsmittel: Brauchen Sie Hilfsmittel wie ein Pflegebett, einen Rollstuhl oder einen Rollator, organisieren wir die entsprechenden Rezepte. Wir koordinieren außerdem mit unseren Partnern, um eine kostenfreie Anlieferung dieser Hilfsmittel direkt zu Ihnen nach Hause sicherzustellen.
Medikamentenbeschaffung: Falls Sie Medikamente benötigen, kümmern wir uns um das Einholen der entsprechenden Rezepte bei Ihrem Arzt. Die Medikamente werden durch unseren Kooperationspartner direkt und kostenfrei zu Ihnen nach Hause geliefert. Auch hier sorgen wir für das Einlesen Ihrer Versichertenkarte beim verordnenden Arzt.
Durch unser umfassendes Rezept- und Verordnungsmanagement stellen wir sicher, dass Sie alle benötigten Therapien, Hilfsmittel und Medikamente reibungslos und ohne zusätzlichen organisatorischen Aufwand erhalten. Wir kümmern uns um die Details, damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung und Ihr Wohlbefinden konzentrieren können.
Wir bieten Ihnen ein breites Spektrum an Pflegeleistungen, um Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Hier ist ein Überblick über die Hauptleistungen, die wir anbieten:
Grundpflege: Dies beinhaltet die Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten wie der Körperpflege. Unser Ziel ist es, die Selbstständigkeit unserer Klienten zu fördern und zu erhalten.
Behandlungspflege: Hierzu zählen medizinische Versorgungsleistungen wie Medikamentengabe oder Wundversorgung, die auf ärztliche Verordnung hin erbracht werden.
Hauswirtschaftliche Versorgung: Wir unterstützen Sie bei der Reinigung Ihrer Wohnung und beim Einkaufen, um Ihnen den Alltag zu erleichtern.
Betreuungsleistungen: Dazu gehören Aktivitäten wie Spielen, Spaziergänge oder Ausflüge, die zur Steigerung Ihres Wohlbefindens und zur Förderung sozialer Kontakte beitragen.
Allgemeine ambulante Palliativversorgung: Diese spezialisierte Pflege konzentriert sich auf die Betreuung und Unterstützung von Menschen mit lebensbegrenzenden Erkrankungen, um ihre Lebensqualität zu verbessern.
Für eine detailliertere Übersicht unserer Leistungen empfehlen wir Ihnen, den entsprechenden Abschnitt weiter oben auf unserer Website zu besuchen. Dort finden Sie umfassende Informationen zu jedem unserer Angebote.
Um einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung zu stellen, muss dieser bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden. Hier ist der Ablauf:
Antragstellung bei der Pflegekasse: Der erste Schritt ist die Einreichung des Antrags bei Ihrer Pflegekasse. Diese ist in der Regel bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt.
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: Nachdem Ihr Antrag eingegangen ist, erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Bei privat Versicherten wird diese Begutachtung durch einen entsprechenden Prüfungsdienstleister vorgenommen. Die Begutachtung findet in der Regel in Ihrem Zuhause statt.
Ergebnis der Begutachtung: Nach der Begutachtung wird ein Gutachten erstellt, das eine Punktzahl enthält. Diese Punktzahl ist ausschlaggebend dafür, ob und welcher Pflegegrad Ihnen zugesprochen wird.
Falls gewünscht, kann unser Dienst Sie bei diesem Prozess unterstützen. Im Rahmen unserer Privatleistungen können wir den Antrag für Sie stellen und eine erfahrene Pflegefachkraft wird Sie am Tag der Begutachtung begleiten. Nachdem das Gutachten erstellt wurde, helfen wir Ihnen, dieses auszuwerten und die nächsten Schritte zu planen.
Diese Unterstützung kann gerade in einer solch wichtigen Angelegenheit sehr hilfreich sein, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Informationen und Bedürfnisse angemessen berücksichtigt werden.
Unser Pflegedienst halpy ist in verschiedenen Stadtteilen von Lübeck und Kiel unterwegs, um eine umfassende Betreuung und Pflege zu gewährleisten. Hier sind die Stadtteile, in denen wir tätig sind:
In Lübeck:
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St. Lorenz Nord
-
St. Lorenz Süd
-
Altstadt
-
St. Jürgen
-
St. Gertrud
-
Marli
In Kiel:
-
Mitte
-
Ravensberg-Brunswik-Düsternbrook
-
Wik
-
Schreventeich-Hasseldieksdamm
-
Gaarden
-
Neumühlen-Dietrichsdorf-Oppendorf
-
Ellerbek-Wellingdorf
-
Pries-Friedrichsort
-
Elmschenhagen-Kroog
-
Suchsdorf
-
Steenbek-Projensdorf
-
Holtenau
-
Schilksee
-
Hassee-Vieburg
-
Meimersdorf-Moorsee
-
Wellsee-Kronsburg-Rönne
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Mettenhof
-
Russee-Hammer
-
Südfriedhof
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Mönkeberg
-
Kitzeberg
In diesen Stadtteilen bieten wir unsere vielfältigen Pflegeleistungen an, um die Bedürfnisse unserer Klienten bestmöglich zu erfüllen. Ob es um Grundpflege, Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Unterstützung oder spezialisierte Betreuungsleistungen geht – wir sind für Sie da.
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Wir verstehen, dass die Notwendigkeit für Pflegeleistungen oft schnell und manchmal unerwartet entsteht. Daher sind wir darauf vorbereitet, in dringenden Fällen sofort mit der Versorgung zu beginnen. Wenn es die Situation erfordert und alle notwendigen Formalitäten geklärt sind, können wir die Pflegeleistungen umgehend aufnehmen.
Für weniger dringende Fälle oder wenn Sie eine Pflege für einen späteren Zeitpunkt planen möchten, passen wir den Beginn unserer Versorgung gerne Ihren Wünschen und Bedürfnissen an. Wir richten uns nach Ihrem individuellen Zeitplan und sorgen dafür, dass die Pflegeleistungen genau dann beginnen, wenn Sie sie benötigen.
Unser Ziel ist es, eine flexible und bedarfsgerechte Pflege zu bieten, die sich an die individuelle Situation unserer Klienten anpasst. Ob sofortiger Beginn oder zu einem vereinbarten späteren Zeitpunkt – wir sind für Sie da, um eine qualitativ hochwertige und zuverlässige Pflege zu gewährleisten.
In der ambulanten Pflege gibt es verschiedene Kostenträger und damit verbunden unterschiedliche Preisstrukturen, die sich nach den jeweiligen Leistungen richten. Bei der Behandlungspflege, auch als häusliche Krankenpflege bekannt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten. Das bedeutet, dass die Leistungen wie Medikamentengabe oder Wundversorgung für Sie vollständig kostenfrei sind.
Für die Grundpflege hingegen ist die Pflegekasse zuständig. Abhängig von Ihrem Pflegegrad steht Ihnen ein bestimmtes Budget zur Verfügung. Hier erfolgt die Abrechnung über einen Leistungskomplex-Katalog. Jede Leistung hat einen definierten Punktwert, der mit einem individuellen Multiplikator des jeweiligen Pflegedienstes multipliziert wird. Daraus ergibt sich der Preis für jede einzelne Leistung. Daher können die Kosten für dieselbe Leistung je nach Pflegedienst leicht variieren, meistens im Bereich der Nachkommastellen.
Eine allgemeingültige Faustformel für die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes gibt es nicht, da diese stark von den individuellen Bedürfnissen und der gewünschten Leistung abhängen. Für eine genaue Kostenaufstellung ist immer eine individuelle Beratung und Bedarfsermittlung unerlässlich. Denn die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes hängen von verschiedenen Faktoren ab und variieren je nach den benötigten Leistungen und den jeweiligen Kostenträgern. Es gibt vier Hauptkostenträger in der ambulanten Pflege: die Pflegekasse, die Krankenkasse, das Sozialamt und der Klient selbst durch den Eigenanteil.
Pflegekasse: Abhängig vom Pflegegrad stellt die Pflegekasse ein festes Budget für Pflegeleistungen zur Verfügung. Der Pflegebedürftige kann über dieses Budget frei verfügen. Sollten die Kosten für die gewählten Pflegeleistungen das Budget übersteigen, muss der Differenzbetrag privat finanziert werden.
Krankenkasse: Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie Medikamentengabe oder Verbandswechsel, werden in der Regel zu 100 % von der Krankenkasse übernommen. Diese fallen unter den Bereich der Behandlungspflege.
Sozialhilfeträger: In Fällen, in denen die finanziellen Mittel des Pflegebedürftigen nicht ausreichen, um die über das Budget der Pflegekasse hinausgehenden Kosten zu decken, kann der Sozialhilfeträger einspringen. Dies geschieht unter bestimmten Voraussetzungen.
Leistungsempfänger: Wenn die in Anspruch genommenen Pflegeleistungen das von der Pflegekasse bereitgestellte Budget überschreiten oder wenn Leistungen gewählt werden, die nicht im Leistungskatalog der Kranken- und Pflegekassen enthalten sind, ist ein Eigenanteil zu tragen. Die Höhe dieses Eigenanteils variiert individuell, je nach gewählter Leistungszusammenstellung.
Ja, wir bieten mobilen Pflegedienst in Ihrer Nähe an! Wenn Sie in Lübeck oder Kiel wohnen, sind wir für Sie da. Hier sind die Gebiete, in denen wir unsere Dienste anbieten:
In Lübeck:
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St. Lorenz Nord
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St. Lorenz Süd
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Altstadt
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St. Jürgen
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St. Gertrud
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Marli
In Kiel:
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Mitte
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Ravensberg-Brunswik-Düsternbrook
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Wik
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Schreventeich-Hasseldieksdamm
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Gaarden
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Neumühlen-Dietrichsdorf-Oppendorf
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Ellerbek-Wellingdorf
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Pries-Friedrichsort
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Elmschenhagen-Kroog
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Suchsdorf
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Steenbek-Projensdorf
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Holtenau
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Schilksee
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Hassee-Vieburg
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Meimersdorf-Moorsee
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Wellsee-Kronsburg-Rönne
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Mettenhof
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Russee-Hammer
-
Südfriedhof
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Mönkeberg
-
Kitzeberg
Egal, ob Sie Grundpflege, häusliche Krankenpflege, Palliativversorgung, hauswirtschaftliche Unterstützung, Beratungseinsatz bei Pflegegrad oder private Zusatzleistungen benötigen – wir sind für Sie da.
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Die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst werden von verschiedenen Stellen getragen, abhängig von der Art der benötigten Pflegeleistungen und der finanziellen Situation des Pflegebedürftigen. Dies sind die Hauptkostenträger:
Pflegekasse: Abhängig vom Pflegegrad stellt die Pflegekasse ein festes Budget für Pflegeleistungen zur Verfügung. Der Pflegebedürftige kann über dieses Budget frei verfügen. Sollten die Kosten für die gewählten Pflegeleistungen das Budget übersteigen, muss der Differenzbetrag privat finanziert werden.
Krankenkasse: Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie Medikamentengabe oder Verbandswechsel, werden in der Regel zu 100% von der Krankenkasse übernommen. Diese fallen unter den Bereich der Behandlungspflege.
Sozialhilfeträger: In Fällen, in denen die finanziellen Mittel des Pflegebedürftigen nicht ausreichen, um die über das Budget der Pflegekasse hinausgehenden Kosten zu decken, kann der Sozialhilfeträger einspringen. Dies geschieht unter bestimmten Voraussetzungen.
Leistungsempfänger: Wenn die in Anspruch genommenen Pflegeleistungen das von der Pflegekasse bereitgestellte Budget überschreiten oder wenn Leistungen gewählt werden, die nicht im Leistungskatalog der Kranken- und Pflegekassen enthalten sind, ist ein Eigenanteil zu tragen. Die Höhe dieses Eigenanteils variiert individuell, je nach gewählter Leistungszusammenstellung.
Ja, wir bieten auch einen Pflegedienst mit Haushaltshilfe an. Unsere Haushaltshilfeleistungen umfassen unter anderem das Einkaufen, die Reinigung der Wohnung sowie das Waschen von Kleidung. Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Mitarbeitenden ihre Arbeit sicher erledigen. Dabei beachten wir stets die Sicherheitsvorschriften: Während der Ausführung unserer Tätigkeiten bleiben die Füße unserer Pflegekräfte immer am Boden. Das bedeutet, wir vermeiden das Klettern auf Tritte, Stühle oder Leitern, um Unfälle zu verhindern und sowohl die Sicherheit unserer Mitarbeitenden als auch die Ihrer Wohnung zu gewährleisten. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz aller Beteiligten und stellen sicher, dass die Haushaltshilfe auf eine verantwortungsvolle Weise durchgeführt wird.
Die Beauftragung eines Pflegedienstes sollte in Betracht gezogen werden, wenn eine Person Unterstützung bei täglichen Aufgaben benötigt, die sie aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht mehr alleine bewältigen kann. Hier sind einige Anzeichen, die darauf hinweisen können, dass die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes sinnvoll sein könnte:
Einschränkungen bei Alltagsaktivitäten: Schwierigkeiten bei grundlegenden Tätigkeiten wie Anziehen, Baden, Essen oder Bewegen sind klare Indikatoren, dass professionelle Unterstützung hilfreich sein könnte.
Medizinische Bedürfnisse: Die Notwendigkeit regelmäßiger medizinischer Versorgung, wie beispielsweise Wundversorgung, Medikamentenmanagement oder spezielle Pflege bei chronischen Erkrankungen, kann die Einbindung eines Pflegedienstes erforderlich machen.
Sicherheitsbedenken: Häufige Stürze, Verwirrtheit oder das Vergessen wichtiger Dinge können ein Risiko für die Sicherheit der betroffenen Person darstellen und sind oft ein Zeichen dafür, dass zusätzliche Hilfe benötigt wird.
Überlastung der Angehörigen: Wenn die Pflege durch Familienmitglieder oder Freunde zu einer Überforderung führt oder diese nicht mehr in der Lage sind, die notwendige Unterstützung zu leisten.
Soziale Isolation: Einsamkeit und soziale Isolation können sich negativ auf die Gesundheit und das Wohlbefinden auswirken. Ein Pflegedienst kann hier nicht nur praktische Unterstützung bieten, sondern auch soziale Interaktion und Begleitung.
Verschlechterung des Gesundheitszustandes: Eine deutliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder eine Zunahme von Krankheitssymptomen können darauf hindeuten, dass professionelle Pflege notwendig ist.
Es ist wichtig, diese Entscheidung frühzeitig und in Absprache mit allen Beteiligten, einschließlich der betroffenen Person, zu treffen. Ein ambulanter Pflegedienst kann nicht nur praktische Unterstützung im Alltag bieten, sondern auch die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person erheblich verbessern und ihr ermöglichen, länger in ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben.
Der Nachweis eines Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI bei der Krankenkasse erfolgt durch eine sorgfältige Dokumentation des Beratungsgesprächs, das in der Häuslichkeit der pflegebedürftigen Person durchgeführt wird. Hier sind die wichtigsten Schritte im Prozess:
Begutachtung vor Ort: Die Beratung findet direkt im Zuhause der pflegebedürftigen Person statt. Es ist essenziell, dass die pflegebedürftige Person während dieses Termins anwesend ist, da die Beratung auf ihre individuellen Bedürfnisse und Umstände abgestimmt wird.
Dokumentation des Beratungseinsatzes: Während des Termins werden alle relevanten Aspekte der Beratung dokumentiert. Dazu gehören die besprochenen Inhalte, eventuelle Empfehlungen für die Pflege und spezifische Anforderungen oder Wünsche der pflegebedürftigen Person.
Übermittlung an die Pflegekasse: Nach dem Beratungstermin wird die Dokumentation vom Pflegedienst an die zuständige Pflegekasse übermittelt. Dieser Schritt ist entscheidend, da er als offizieller Nachweis des Beratungseinsatzes dient.
Diese Dokumentation und Übermittlung an die Pflegekasse ist nicht nur für die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen wichtig, sondern dient auch dazu, die Qualität und Angemessenheit der Pflege sicherzustellen. Durch diesen Prozess wird gewährleistet, dass die Pflegekasse über alle notwendigen Informationen verfügt und dass die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person korrekt erfasst und berücksichtigt werden.
Die Häufigkeit, mit der ein Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI durchgeführt werden muss, hängt direkt vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab. Hier ist eine kurze Übersicht:
Pflegegrad 1: Für Personen mit Pflegegrad 1 ist kein Beratungseinsatz nach § 37.3 erforderlich.
Pflegegrad 2 bis 3: Personen, die einem Pflegegrad 2 oder 3 zugeordnet sind, müssen halbjährlich einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen.
Pflegegrad 4 und 5: Für Personen mit Pflegegrad 4 oder 5 sind Beratungseinsätze vierteljährlich erforderlich.
Diese Beratungseinsätze sind ein wichtiger Teil der Qualitätssicherung in der Pflege. Sie dienen dazu, die Angemessenheit und Qualität der Pflege regelmäßig zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Pflegeleistungen auf die aktuellen Bedürfnisse und den Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person abgestimmt sind. Sie bieten außerdem eine Gelegenheit, eventuelle Anpassungen in der Pflegeplanung vorzunehmen und sicherzustellen, dass die Pflege optimal gestaltet ist.
Während eines Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI, der ab Pflegegrad 2 verpflichtend ist, liegt der Fokus darauf, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und die Pflegepersonen zu unterstützen. Hier sind die Kernpunkte, die im Rahmen eines solchen Einsatzes beleuchtet werden:
Einschätzung einer möglichen Höherstufung des Pflegegrads: Es wird geprüft, ob die aktuelle Einstufung des Pflegegrads noch der Pflegesituation entspricht oder ob eine Höherstufung angebracht sein könnte. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass die pflegebedürftige Person die angemessene Unterstützung und Pflegeleistungen erhält, die ihren aktuellen Bedürfnissen entsprechen.
Bedarf von Pflegehilfsmitteln: Es wird evaluiert, ob zusätzliche Hilfsmittel erforderlich sind, um die Pflege zu erleichtern oder zu verbessern. Hierbei kann es um technische Hilfsmittel, aber auch um Verbrauchsmaterialien gehen, die den Alltag der Pflegebedürftigen und Pflegepersonen erleichtern.
Beratung und Ratschläge: Die Pflegeberatung beinhaltet auch das Geben von Ratschlägen, beispielsweise zu rückenschonenden Hebetechniken oder anderen pflegerischen Maßnahmen. Ziel ist es, sowohl die Pflegequalität zu verbessern als auch die Gesundheit und das Wohlbefinden der pflegenden Angehörigen oder Pflegekräfte zu schützen.
Überprüfung der Pflegesituation zu Hause: Es wird beurteilt, ob die häusliche Pflegesituation adäquat und sicher gestaltet ist. Dies umfasst die Überprüfung der Wohnsituation hinsichtlich ihrer Eignung für die Pflege und möglicher Risikofaktoren.
Diese Aspekte werden im Rahmen des Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI umfassend betrachtet, um eine hohe Qualität der häuslichen Pflege zu gewährleisten und die Pflegepersonen in ihrer verantwortungsvollen Aufgabe bestmöglich zu unterstützen.
Die Kombinationsleistung in der Pflege ist eine Möglichkeit, verschiedene Arten der Pflegeunterstützung miteinander zu kombinieren. Sie setzt sich aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld zusammen und ist ab Pflegegrad 2 verfügbar. Die Höhe des Budgets für die Kombinationspflege hängt vom Pflegegrad der betroffenen Person ab. Hier ein detaillierterer Blick auf die beiden Komponenten:
Pflegegeld: Das Pflegegeld ist für die häusliche Betreuung und Pflege durch Angehörige oder nahestehende Personen gedacht. Es wird von der Pflegekasse direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen und variiert je nach Pflegegrad. Der Pflegebedürftige kann über diesen Zuschuss frei verfügen und gibt ihn in der Regel als finanzielle Aufwandsentschädigung an die betreuende Person, meist einen pflegenden Angehörigen, weiter. Pflegegeld ist somit eine Anerkennung und Unterstützung für die häusliche Pflegetätigkeit.
Pflegesachleistungen: Pflegesachleistungen sind für die häusliche Pflege durch professionelle Dienste wie einen ambulanten Pflegedienst vorgesehen. Sie umfassen Leistungen der Grundpflege. Im Gegensatz zum Pflegegeld kann der Pflegebedürftige über Pflegesachleistungen nicht frei verfügen, da diese direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet werden.
Die Kombinationsleistung erlaubt es, diese beiden Unterstützungsformen flexibel zu kombinieren. Das bedeutet, dass ein Teil des zur Verfügung stehenden Budgets für professionelle Pflegedienste (Pflegesachleistungen) und ein anderer Teil als Pflegegeld für die Betreuung durch Angehörige genutzt werden kann. Diese Flexibilität ermöglicht es, die Pflege optimal auf die individuellen Bedürfnisse und die familiäre Situation der pflegebedürftigen Person abzustimmen.
Die Abrechnung ambulanter Pflegeleistungen erfolgt auf unterschiedliche Weise, abhängig von der Art der Leistung und dem jeweiligen Kostenträger:
Grundpflegerische Leistungen: Diese werden über die Pflegeversicherung abgerechnet. Um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können, ist ein anerkannter Pflegegrad erforderlich. Je nachdem, welche und wie viele Leistungen Sie in Anspruch nehmen, kann es sein, dass Sie einen Eigenanteil leisten müssen. Das heißt, dass ein Teil der Kosten durch die Pflegeversicherung gedeckt ist, während ein anderer Teil von Ihnen selbst getragen werden muss.
Leistungen der Häuslichen Krankenpflege: Dazu zählen zum Beispiel die Medikamentengabe, Verbandswechsel oder das Anziehen von Kompressionsstrümpfen. Diese Leistungen werden vollständig mit der Krankenkasse abgerechnet. Für Sie als Leistungsempfänger entstehen bei diesen Leistungen keine zusätzlichen Kosten, da sie von der Krankenkasse übernommen werden.
Beteiligung des Sozialhilfeträgers: Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Sozialhilfeträger die Kosten für den Eigenanteil der pflegerischen Leistungen übernehmen. Dies tritt ein, wenn die finanziellen Mittel der pflegebedürftigen Person nicht ausreichen, um den Eigenanteil selbst zu tragen.
Zusammengefasst basiert die Abrechnung ambulanter Pflegeleistungen auf einem Zusammenspiel verschiedener Kostenträger, wobei der Umfang und die Art der Leistungen sowie die individuelle finanzielle Situation der pflegebedürftigen Person entscheidend sind.
Unser Rezept- und Verordnungsmanagement bietet Ihnen umfassende Unterstützung und nimmt Ihnen wichtige organisatorische Aufgaben ab. Hier ein Überblick über die Leistungen, die wir in diesem Bereich anbieten:
Verordnungsmanagement für häusliche Krankenpflege: Wir übernehmen den gesamten Prozess der Anforderung und Einreichung von Verordnungen für Therapien, die Sie im Rahmen der häuslichen Krankenpflege benötigen. Dazu gehört die regelmäßige Anforderung der notwendigen Verordnungen bei Ihrem Haus- oder Facharzt. Nach der Anforderung reichen wir diese für die Bewilligung bei Ihrer Krankenkasse ein. Wir kümmern uns auch um das Einlesen Ihrer Versichertenkarte beim verordnenden Arzt.
Einholung von Rezepten für Pflegehilfsmittel: Brauchen Sie Hilfsmittel wie ein Pflegebett, einen Rollstuhl oder einen Rollator, organisieren wir die entsprechenden Rezepte. Wir koordinieren außerdem mit unseren Partnern, um eine kostenfreie Anlieferung dieser Hilfsmittel direkt zu Ihnen nach Hause sicherzustellen.
Medikamentenbeschaffung: Falls Sie Medikamente benötigen, kümmern wir uns um das Einholen der entsprechenden Rezepte bei Ihrem Arzt. Die Medikamente werden durch unseren Kooperationspartner direkt und kostenfrei zu Ihnen nach Hause geliefert. Auch hier sorgen wir für das Einlesen Ihrer Versichertenkarte beim verordnenden Arzt.
Durch unser umfassendes Rezept- und Verordnungsmanagement stellen wir sicher, dass Sie alle benötigten Therapien, Hilfsmittel und Medikamente reibungslos und ohne zusätzlichen organisatorischen Aufwand erhalten. Wir kümmern uns um die Details, damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung und Ihr Wohlbefinden konzentrieren können.
Wir bieten Ihnen ein breites Spektrum an Pflegeleistungen, um Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Hier ist ein Überblick über die Hauptleistungen, die wir anbieten:
Grundpflege: Dies beinhaltet die Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten wie der Körperpflege. Unser Ziel ist es, die Selbstständigkeit unserer Klienten zu fördern und zu erhalten.
Behandlungspflege: Hierzu zählen medizinische Versorgungsleistungen wie Medikamentengabe oder Wundversorgung, die auf ärztliche Verordnung hin erbracht werden.
Hauswirtschaftliche Versorgung: Wir unterstützen Sie bei der Reinigung Ihrer Wohnung und beim Einkaufen, um Ihnen den Alltag zu erleichtern.
Betreuungsleistungen: Dazu gehören Aktivitäten wie Spielen, Spaziergänge oder Ausflüge, die zur Steigerung Ihres Wohlbefindens und zur Förderung sozialer Kontakte beitragen.
Allgemeine ambulante Palliativversorgung: Diese spezialisierte Pflege konzentriert sich auf die Betreuung und Unterstützung von Menschen mit lebensbegrenzenden Erkrankungen, um ihre Lebensqualität zu verbessern.
Für eine detailliertere Übersicht unserer Leistungen empfehlen wir Ihnen, den entsprechenden Abschnitt weiter oben auf unserer Website zu besuchen. Dort finden Sie umfassende Informationen zu jedem unserer Angebote.
Um einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung zu stellen, muss dieser bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden. Hier ist der Ablauf:
Antragstellung bei der Pflegekasse: Der erste Schritt ist die Einreichung des Antrags bei Ihrer Pflegekasse. Diese ist in der Regel bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt.
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: Nachdem Ihr Antrag eingegangen ist, erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Bei privat Versicherten wird diese Begutachtung durch einen entsprechenden Prüfungsdienstleister vorgenommen. Die Begutachtung findet in der Regel in Ihrem Zuhause statt.
Ergebnis der Begutachtung: Nach der Begutachtung wird ein Gutachten erstellt, das eine Punktzahl enthält. Diese Punktzahl ist ausschlaggebend dafür, ob und welcher Pflegegrad Ihnen zugesprochen wird.
Falls gewünscht, kann unser Dienst Sie bei diesem Prozess unterstützen. Im Rahmen unserer Privatleistungen können wir den Antrag für Sie stellen und eine erfahrene Pflegefachkraft wird Sie am Tag der Begutachtung begleiten. Nachdem das Gutachten erstellt wurde, helfen wir Ihnen, dieses auszuwerten und die nächsten Schritte zu planen.
Diese Unterstützung kann gerade in einer solch wichtigen Angelegenheit sehr hilfreich sein, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Informationen und Bedürfnisse angemessen berücksichtigt werden.
Unser Pflegedienst halpy ist in verschiedenen Stadtteilen von Lübeck und Kiel unterwegs, um eine umfassende Betreuung und Pflege zu gewährleisten. Hier sind die Stadtteile, in denen wir tätig sind:
In Lübeck:
-
St. Lorenz Nord
-
St. Lorenz Süd
-
Altstadt
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St. Jürgen
-
St. Gertrud
-
Marli
In Kiel:
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Mitte
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Ravensberg-Brunswik-Düsternbrook
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Wik
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Schreventeich-Hasseldieksdamm
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Gaarden
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Neumühlen-Dietrichsdorf-Oppendorf
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Ellerbek-Wellingdorf
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Pries-Friedrichsort
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Elmschenhagen-Kroog
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Suchsdorf
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Steenbek-Projensdorf
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Holtenau
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Schilksee
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Hassee-Vieburg
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Meimersdorf-Moorsee
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Wellsee-Kronsburg-Rönne
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Mettenhof
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Russee-Hammer
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Südfriedhof
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Mönkeberg
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Kitzeberg
In diesen Stadtteilen bieten wir unsere vielfältigen Pflegeleistungen an, um die Bedürfnisse unserer Klienten bestmöglich zu erfüllen. Ob es um Grundpflege, Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Unterstützung oder spezialisierte Betreuungsleistungen geht – wir sind für Sie da.
-
Wir verstehen, dass die Notwendigkeit für Pflegeleistungen oft schnell und manchmal unerwartet entsteht. Daher sind wir darauf vorbereitet, in dringenden Fällen sofort mit der Versorgung zu beginnen. Wenn es die Situation erfordert und alle notwendigen Formalitäten geklärt sind, können wir die Pflegeleistungen umgehend aufnehmen.
Für weniger dringende Fälle oder wenn Sie eine Pflege für einen späteren Zeitpunkt planen möchten, passen wir den Beginn unserer Versorgung gerne Ihren Wünschen und Bedürfnissen an. Wir richten uns nach Ihrem individuellen Zeitplan und sorgen dafür, dass die Pflegeleistungen genau dann beginnen, wenn Sie sie benötigen.
Unser Ziel ist es, eine flexible und bedarfsgerechte Pflege zu bieten, die sich an die individuelle Situation unserer Klienten anpasst. Ob sofortiger Beginn oder zu einem vereinbarten späteren Zeitpunkt – wir sind für Sie da, um eine qualitativ hochwertige und zuverlässige Pflege zu gewährleisten.
In der ambulanten Pflege gibt es verschiedene Kostenträger und damit verbunden unterschiedliche Preisstrukturen, die sich nach den jeweiligen Leistungen richten. Bei der Behandlungspflege, auch als häusliche Krankenpflege bekannt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten. Das bedeutet, dass die Leistungen wie Medikamentengabe oder Wundversorgung für Sie vollständig kostenfrei sind.
Für die Grundpflege hingegen ist die Pflegekasse zuständig. Abhängig von Ihrem Pflegegrad steht Ihnen ein bestimmtes Budget zur Verfügung. Hier erfolgt die Abrechnung über einen Leistungskomplex-Katalog. Jede Leistung hat einen definierten Punktwert, der mit einem individuellen Multiplikator des jeweiligen Pflegedienstes multipliziert wird. Daraus ergibt sich der Preis für jede einzelne Leistung. Daher können die Kosten für dieselbe Leistung je nach Pflegedienst leicht variieren, meistens im Bereich der Nachkommastellen.
Eine allgemeingültige Faustformel für die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes gibt es nicht, da diese stark von den individuellen Bedürfnissen und der gewünschten Leistung abhängen. Für eine genaue Kostenaufstellung ist immer eine individuelle Beratung und Bedarfsermittlung unerlässlich. Denn die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes hängen von verschiedenen Faktoren ab und variieren je nach den benötigten Leistungen und den jeweiligen Kostenträgern. Es gibt vier Hauptkostenträger in der ambulanten Pflege: die Pflegekasse, die Krankenkasse, das Sozialamt und der Klient selbst durch den Eigenanteil.
Pflegekasse: Abhängig vom Pflegegrad stellt die Pflegekasse ein festes Budget für Pflegeleistungen zur Verfügung. Der Pflegebedürftige kann über dieses Budget frei verfügen. Sollten die Kosten für die gewählten Pflegeleistungen das Budget übersteigen, muss der Differenzbetrag privat finanziert werden.
Krankenkasse: Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie Medikamentengabe oder Verbandswechsel, werden in der Regel zu 100 % von der Krankenkasse übernommen. Diese fallen unter den Bereich der Behandlungspflege.
Sozialhilfeträger: In Fällen, in denen die finanziellen Mittel des Pflegebedürftigen nicht ausreichen, um die über das Budget der Pflegekasse hinausgehenden Kosten zu decken, kann der Sozialhilfeträger einspringen. Dies geschieht unter bestimmten Voraussetzungen.
Leistungsempfänger: Wenn die in Anspruch genommenen Pflegeleistungen das von der Pflegekasse bereitgestellte Budget überschreiten oder wenn Leistungen gewählt werden, die nicht im Leistungskatalog der Kranken- und Pflegekassen enthalten sind, ist ein Eigenanteil zu tragen. Die Höhe dieses Eigenanteils variiert individuell, je nach gewählter Leistungszusammenstellung.
Ja, wir bieten mobilen Pflegedienst in Ihrer Nähe an! Wenn Sie in Lübeck oder Kiel wohnen, sind wir für Sie da. Hier sind die Gebiete, in denen wir unsere Dienste anbieten:
In Lübeck:
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St. Lorenz Nord
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St. Lorenz Süd
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Altstadt
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St. Jürgen
-
St. Gertrud
-
Marli
In Kiel:
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Mitte
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Ravensberg-Brunswik-Düsternbrook
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Wik
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Schreventeich-Hasseldieksdamm
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Gaarden
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Neumühlen-Dietrichsdorf-Oppendorf
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Ellerbek-Wellingdorf
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Pries-Friedrichsort
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Elmschenhagen-Kroog
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Suchsdorf
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Steenbek-Projensdorf
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Holtenau
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Schilksee
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Hassee-Vieburg
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Meimersdorf-Moorsee
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Wellsee-Kronsburg-Rönne
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Mettenhof
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Russee-Hammer
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Südfriedhof
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Mönkeberg
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Kitzeberg
Egal, ob Sie Grundpflege, häusliche Krankenpflege, Palliativversorgung, hauswirtschaftliche Unterstützung, Beratungseinsatz bei Pflegegrad oder private Zusatzleistungen benötigen – wir sind für Sie da.
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Die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst werden von verschiedenen Stellen getragen, abhängig von der Art der benötigten Pflegeleistungen und der finanziellen Situation des Pflegebedürftigen. Dies sind die Hauptkostenträger:
Pflegekasse: Abhängig vom Pflegegrad stellt die Pflegekasse ein festes Budget für Pflegeleistungen zur Verfügung. Der Pflegebedürftige kann über dieses Budget frei verfügen. Sollten die Kosten für die gewählten Pflegeleistungen das Budget übersteigen, muss der Differenzbetrag privat finanziert werden.
Krankenkasse: Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie Medikamentengabe oder Verbandswechsel, werden in der Regel zu 100% von der Krankenkasse übernommen. Diese fallen unter den Bereich der Behandlungspflege.
Sozialhilfeträger: In Fällen, in denen die finanziellen Mittel des Pflegebedürftigen nicht ausreichen, um die über das Budget der Pflegekasse hinausgehenden Kosten zu decken, kann der Sozialhilfeträger einspringen. Dies geschieht unter bestimmten Voraussetzungen.
Leistungsempfänger: Wenn die in Anspruch genommenen Pflegeleistungen das von der Pflegekasse bereitgestellte Budget überschreiten oder wenn Leistungen gewählt werden, die nicht im Leistungskatalog der Kranken- und Pflegekassen enthalten sind, ist ein Eigenanteil zu tragen. Die Höhe dieses Eigenanteils variiert individuell, je nach gewählter Leistungszusammenstellung.
Ja, wir bieten auch einen Pflegedienst mit Haushaltshilfe an. Unsere Haushaltshilfeleistungen umfassen unter anderem das Einkaufen, die Reinigung der Wohnung sowie das Waschen von Kleidung. Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Mitarbeitenden ihre Arbeit sicher erledigen. Dabei beachten wir stets die Sicherheitsvorschriften: Während der Ausführung unserer Tätigkeiten bleiben die Füße unserer Pflegekräfte immer am Boden. Das bedeutet, wir vermeiden das Klettern auf Tritte, Stühle oder Leitern, um Unfälle zu verhindern und sowohl die Sicherheit unserer Mitarbeitenden als auch die Ihrer Wohnung zu gewährleisten. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz aller Beteiligten und stellen sicher, dass die Haushaltshilfe auf eine verantwortungsvolle Weise durchgeführt wird.
Die Beauftragung eines Pflegedienstes sollte in Betracht gezogen werden, wenn eine Person Unterstützung bei täglichen Aufgaben benötigt, die sie aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht mehr alleine bewältigen kann. Hier sind einige Anzeichen, die darauf hinweisen können, dass die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes sinnvoll sein könnte:
Einschränkungen bei Alltagsaktivitäten: Schwierigkeiten bei grundlegenden Tätigkeiten wie Anziehen, Baden, Essen oder Bewegen sind klare Indikatoren, dass professionelle Unterstützung hilfreich sein könnte.
Medizinische Bedürfnisse: Die Notwendigkeit regelmäßiger medizinischer Versorgung, wie beispielsweise Wundversorgung, Medikamentenmanagement oder spezielle Pflege bei chronischen Erkrankungen, kann die Einbindung eines Pflegedienstes erforderlich machen.
Sicherheitsbedenken: Häufige Stürze, Verwirrtheit oder das Vergessen wichtiger Dinge können ein Risiko für die Sicherheit der betroffenen Person darstellen und sind oft ein Zeichen dafür, dass zusätzliche Hilfe benötigt wird.
Überlastung der Angehörigen: Wenn die Pflege durch Familienmitglieder oder Freunde zu einer Überforderung führt oder diese nicht mehr in der Lage sind, die notwendige Unterstützung zu leisten.
Soziale Isolation: Einsamkeit und soziale Isolation können sich negativ auf die Gesundheit und das Wohlbefinden auswirken. Ein Pflegedienst kann hier nicht nur praktische Unterstützung bieten, sondern auch soziale Interaktion und Begleitung.
Verschlechterung des Gesundheitszustandes: Eine deutliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder eine Zunahme von Krankheitssymptomen können darauf hindeuten, dass professionelle Pflege notwendig ist.
Es ist wichtig, diese Entscheidung frühzeitig und in Absprache mit allen Beteiligten, einschließlich der betroffenen Person, zu treffen. Ein ambulanter Pflegedienst kann nicht nur praktische Unterstützung im Alltag bieten, sondern auch die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person erheblich verbessern und ihr ermöglichen, länger in ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben.
Der Nachweis eines Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI bei der Krankenkasse erfolgt durch eine sorgfältige Dokumentation des Beratungsgesprächs, das in der Häuslichkeit der pflegebedürftigen Person durchgeführt wird. Hier sind die wichtigsten Schritte im Prozess:
Begutachtung vor Ort: Die Beratung findet direkt im Zuhause der pflegebedürftigen Person statt. Es ist essenziell, dass die pflegebedürftige Person während dieses Termins anwesend ist, da die Beratung auf ihre individuellen Bedürfnisse und Umstände abgestimmt wird.
Dokumentation des Beratungseinsatzes: Während des Termins werden alle relevanten Aspekte der Beratung dokumentiert. Dazu gehören die besprochenen Inhalte, eventuelle Empfehlungen für die Pflege und spezifische Anforderungen oder Wünsche der pflegebedürftigen Person.
Übermittlung an die Pflegekasse: Nach dem Beratungstermin wird die Dokumentation vom Pflegedienst an die zuständige Pflegekasse übermittelt. Dieser Schritt ist entscheidend, da er als offizieller Nachweis des Beratungseinsatzes dient.
Diese Dokumentation und Übermittlung an die Pflegekasse ist nicht nur für die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen wichtig, sondern dient auch dazu, die Qualität und Angemessenheit der Pflege sicherzustellen. Durch diesen Prozess wird gewährleistet, dass die Pflegekasse über alle notwendigen Informationen verfügt und dass die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person korrekt erfasst und berücksichtigt werden.
Die Häufigkeit, mit der ein Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI durchgeführt werden muss, hängt direkt vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab. Hier ist eine kurze Übersicht:
Pflegegrad 1: Für Personen mit Pflegegrad 1 ist kein Beratungseinsatz nach § 37.3 erforderlich.
Pflegegrad 2 bis 3: Personen, die einem Pflegegrad 2 oder 3 zugeordnet sind, müssen halbjährlich einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen.
Pflegegrad 4 und 5: Für Personen mit Pflegegrad 4 oder 5 sind Beratungseinsätze vierteljährlich erforderlich.
Diese Beratungseinsätze sind ein wichtiger Teil der Qualitätssicherung in der Pflege. Sie dienen dazu, die Angemessenheit und Qualität der Pflege regelmäßig zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Pflegeleistungen auf die aktuellen Bedürfnisse und den Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person abgestimmt sind. Sie bieten außerdem eine Gelegenheit, eventuelle Anpassungen in der Pflegeplanung vorzunehmen und sicherzustellen, dass die Pflege optimal gestaltet ist.
Während eines Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI, der ab Pflegegrad 2 verpflichtend ist, liegt der Fokus darauf, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und die Pflegepersonen zu unterstützen. Hier sind die Kernpunkte, die im Rahmen eines solchen Einsatzes beleuchtet werden:
Einschätzung einer möglichen Höherstufung des Pflegegrads: Es wird geprüft, ob die aktuelle Einstufung des Pflegegrads noch der Pflegesituation entspricht oder ob eine Höherstufung angebracht sein könnte. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass die pflegebedürftige Person die angemessene Unterstützung und Pflegeleistungen erhält, die ihren aktuellen Bedürfnissen entsprechen.
Bedarf von Pflegehilfsmitteln: Es wird evaluiert, ob zusätzliche Hilfsmittel erforderlich sind, um die Pflege zu erleichtern oder zu verbessern. Hierbei kann es um technische Hilfsmittel, aber auch um Verbrauchsmaterialien gehen, die den Alltag der Pflegebedürftigen und Pflegepersonen erleichtern.
Beratung und Ratschläge: Die Pflegeberatung beinhaltet auch das Geben von Ratschlägen, beispielsweise zu rückenschonenden Hebetechniken oder anderen pflegerischen Maßnahmen. Ziel ist es, sowohl die Pflegequalität zu verbessern als auch die Gesundheit und das Wohlbefinden der pflegenden Angehörigen oder Pflegekräfte zu schützen.
Überprüfung der Pflegesituation zu Hause: Es wird beurteilt, ob die häusliche Pflegesituation adäquat und sicher gestaltet ist. Dies umfasst die Überprüfung der Wohnsituation hinsichtlich ihrer Eignung für die Pflege und möglicher Risikofaktoren.
Diese Aspekte werden im Rahmen des Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI umfassend betrachtet, um eine hohe Qualität der häuslichen Pflege zu gewährleisten und die Pflegepersonen in ihrer verantwortungsvollen Aufgabe bestmöglich zu unterstützen.
Die Kombinationsleistung in der Pflege ist eine Möglichkeit, verschiedene Arten der Pflegeunterstützung miteinander zu kombinieren. Sie setzt sich aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld zusammen und ist ab Pflegegrad 2 verfügbar. Die Höhe des Budgets für die Kombinationspflege hängt vom Pflegegrad der betroffenen Person ab. Hier ein detaillierterer Blick auf die beiden Komponenten:
Pflegegeld: Das Pflegegeld ist für die häusliche Betreuung und Pflege durch Angehörige oder nahestehende Personen gedacht. Es wird von der Pflegekasse direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen und variiert je nach Pflegegrad. Der Pflegebedürftige kann über diesen Zuschuss frei verfügen und gibt ihn in der Regel als finanzielle Aufwandsentschädigung an die betreuende Person, meist einen pflegenden Angehörigen, weiter. Pflegegeld ist somit eine Anerkennung und Unterstützung für die häusliche Pflegetätigkeit.
Pflegesachleistungen: Pflegesachleistungen sind für die häusliche Pflege durch professionelle Dienste wie einen ambulanten Pflegedienst vorgesehen. Sie umfassen Leistungen der Grundpflege. Im Gegensatz zum Pflegegeld kann der Pflegebedürftige über Pflegesachleistungen nicht frei verfügen, da diese direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet werden.
Die Kombinationsleistung erlaubt es, diese beiden Unterstützungsformen flexibel zu kombinieren. Das bedeutet, dass ein Teil des zur Verfügung stehenden Budgets für professionelle Pflegedienste (Pflegesachleistungen) und ein anderer Teil als Pflegegeld für die Betreuung durch Angehörige genutzt werden kann. Diese Flexibilität ermöglicht es, die Pflege optimal auf die individuellen Bedürfnisse und die familiäre Situation der pflegebedürftigen Person abzustimmen.
Die Abrechnung ambulanter Pflegeleistungen erfolgt auf unterschiedliche Weise, abhängig von der Art der Leistung und dem jeweiligen Kostenträger:
Grundpflegerische Leistungen: Diese werden über die Pflegeversicherung abgerechnet. Um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können, ist ein anerkannter Pflegegrad erforderlich. Je nachdem, welche und wie viele Leistungen Sie in Anspruch nehmen, kann es sein, dass Sie einen Eigenanteil leisten müssen. Das heißt, dass ein Teil der Kosten durch die Pflegeversicherung gedeckt ist, während ein anderer Teil von Ihnen selbst getragen werden muss.
Leistungen der Häuslichen Krankenpflege: Dazu zählen zum Beispiel die Medikamentengabe, Verbandswechsel oder das Anziehen von Kompressionsstrümpfen. Diese Leistungen werden vollständig mit der Krankenkasse abgerechnet. Für Sie als Leistungsempfänger entstehen bei diesen Leistungen keine zusätzlichen Kosten, da sie von der Krankenkasse übernommen werden.
Beteiligung des Sozialhilfeträgers: Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Sozialhilfeträger die Kosten für den Eigenanteil der pflegerischen Leistungen übernehmen. Dies tritt ein, wenn die finanziellen Mittel der pflegebedürftigen Person nicht ausreichen, um den Eigenanteil selbst zu tragen.
Zusammengefasst basiert die Abrechnung ambulanter Pflegeleistungen auf einem Zusammenspiel verschiedener Kostenträger, wobei der Umfang und die Art der Leistungen sowie die individuelle finanzielle Situation der pflegebedürftigen Person entscheidend sind.
Unser Rezept- und Verordnungsmanagement bietet Ihnen umfassende Unterstützung und nimmt Ihnen wichtige organisatorische Aufgaben ab. Hier ein Überblick über die Leistungen, die wir in diesem Bereich anbieten:
Verordnungsmanagement für häusliche Krankenpflege: Wir übernehmen den gesamten Prozess der Anforderung und Einreichung von Verordnungen für Therapien, die Sie im Rahmen der häuslichen Krankenpflege benötigen. Dazu gehört die regelmäßige Anforderung der notwendigen Verordnungen bei Ihrem Haus- oder Facharzt. Nach der Anforderung reichen wir diese für die Bewilligung bei Ihrer Krankenkasse ein. Wir kümmern uns auch um das Einlesen Ihrer Versichertenkarte beim verordnenden Arzt.
Einholung von Rezepten für Pflegehilfsmittel: Brauchen Sie Hilfsmittel wie ein Pflegebett, einen Rollstuhl oder einen Rollator, organisieren wir die entsprechenden Rezepte. Wir koordinieren außerdem mit unseren Partnern, um eine kostenfreie Anlieferung dieser Hilfsmittel direkt zu Ihnen nach Hause sicherzustellen.
Medikamentenbeschaffung: Falls Sie Medikamente benötigen, kümmern wir uns um das Einholen der entsprechenden Rezepte bei Ihrem Arzt. Die Medikamente werden durch unseren Kooperationspartner direkt und kostenfrei zu Ihnen nach Hause geliefert. Auch hier sorgen wir für das Einlesen Ihrer Versichertenkarte beim verordnenden Arzt.
Durch unser umfassendes Rezept- und Verordnungsmanagement stellen wir sicher, dass Sie alle benötigten Therapien, Hilfsmittel und Medikamente reibungslos und ohne zusätzlichen organisatorischen Aufwand erhalten. Wir kümmern uns um die Details, damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung und Ihr Wohlbefinden konzentrieren können.
Wir bieten Ihnen ein breites Spektrum an Pflegeleistungen, um Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Hier ist ein Überblick über die Hauptleistungen, die wir anbieten:
Grundpflege: Dies beinhaltet die Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten wie der Körperpflege. Unser Ziel ist es, die Selbstständigkeit unserer Klienten zu fördern und zu erhalten.
Behandlungspflege: Hierzu zählen medizinische Versorgungsleistungen wie Medikamentengabe oder Wundversorgung, die auf ärztliche Verordnung hin erbracht werden.
Hauswirtschaftliche Versorgung: Wir unterstützen Sie bei der Reinigung Ihrer Wohnung und beim Einkaufen, um Ihnen den Alltag zu erleichtern.
Betreuungsleistungen: Dazu gehören Aktivitäten wie Spielen, Spaziergänge oder Ausflüge, die zur Steigerung Ihres Wohlbefindens und zur Förderung sozialer Kontakte beitragen.
Allgemeine ambulante Palliativversorgung: Diese spezialisierte Pflege konzentriert sich auf die Betreuung und Unterstützung von Menschen mit lebensbegrenzenden Erkrankungen, um ihre Lebensqualität zu verbessern.
Für eine detailliertere Übersicht unserer Leistungen empfehlen wir Ihnen, den entsprechenden Abschnitt weiter oben auf unserer Website zu besuchen. Dort finden Sie umfassende Informationen zu jedem unserer Angebote.
Um einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung zu stellen, muss dieser bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden. Hier ist der Ablauf:
Antragstellung bei der Pflegekasse: Der erste Schritt ist die Einreichung des Antrags bei Ihrer Pflegekasse. Diese ist in der Regel bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt.
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: Nachdem Ihr Antrag eingegangen ist, erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Bei privat Versicherten wird diese Begutachtung durch einen entsprechenden Prüfungsdienstleister vorgenommen. Die Begutachtung findet in der Regel in Ihrem Zuhause statt.
Ergebnis der Begutachtung: Nach der Begutachtung wird ein Gutachten erstellt, das eine Punktzahl enthält. Diese Punktzahl ist ausschlaggebend dafür, ob und welcher Pflegegrad Ihnen zugesprochen wird.
Falls gewünscht, kann unser Dienst Sie bei diesem Prozess unterstützen. Im Rahmen unserer Privatleistungen können wir den Antrag für Sie stellen und eine erfahrene Pflegefachkraft wird Sie am Tag der Begutachtung begleiten. Nachdem das Gutachten erstellt wurde, helfen wir Ihnen, dieses auszuwerten und die nächsten Schritte zu planen.
Diese Unterstützung kann gerade in einer solch wichtigen Angelegenheit sehr hilfreich sein, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Informationen und Bedürfnisse angemessen berücksichtigt werden.
Unser Pflegedienst halpy ist in verschiedenen Stadtteilen von Lübeck und Kiel unterwegs, um eine umfassende Betreuung und Pflege zu gewährleisten. Hier sind die Stadtteile, in denen wir tätig sind:
In Lübeck:
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St. Lorenz Nord
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St. Lorenz Süd
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Altstadt
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St. Jürgen
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St. Gertrud
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Marli
In Kiel:
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Schreventeich-Hasseldieksdamm
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Gaarden
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Neumühlen-Dietrichsdorf-Oppendorf
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Mönkeberg
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In diesen Stadtteilen bieten wir unsere vielfältigen Pflegeleistungen an, um die Bedürfnisse unserer Klienten bestmöglich zu erfüllen. Ob es um Grundpflege, Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Unterstützung oder spezialisierte Betreuungsleistungen geht – wir sind für Sie da.
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Wir verstehen, dass die Notwendigkeit für Pflegeleistungen oft schnell und manchmal unerwartet entsteht. Daher sind wir darauf vorbereitet, in dringenden Fällen sofort mit der Versorgung zu beginnen. Wenn es die Situation erfordert und alle notwendigen Formalitäten geklärt sind, können wir die Pflegeleistungen umgehend aufnehmen.
Für weniger dringende Fälle oder wenn Sie eine Pflege für einen späteren Zeitpunkt planen möchten, passen wir den Beginn unserer Versorgung gerne Ihren Wünschen und Bedürfnissen an. Wir richten uns nach Ihrem individuellen Zeitplan und sorgen dafür, dass die Pflegeleistungen genau dann beginnen, wenn Sie sie benötigen.
Unser Ziel ist es, eine flexible und bedarfsgerechte Pflege zu bieten, die sich an die individuelle Situation unserer Klienten anpasst. Ob sofortiger Beginn oder zu einem vereinbarten späteren Zeitpunkt – wir sind für Sie da, um eine qualitativ hochwertige und zuverlässige Pflege zu gewährleisten.
In der ambulanten Pflege gibt es verschiedene Kostenträger und damit verbunden unterschiedliche Preisstrukturen, die sich nach den jeweiligen Leistungen richten. Bei der Behandlungspflege, auch als häusliche Krankenpflege bekannt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten. Das bedeutet, dass die Leistungen wie Medikamentengabe oder Wundversorgung für Sie vollständig kostenfrei sind.
Für die Grundpflege hingegen ist die Pflegekasse zuständig. Abhängig von Ihrem Pflegegrad steht Ihnen ein bestimmtes Budget zur Verfügung. Hier erfolgt die Abrechnung über einen Leistungskomplex-Katalog. Jede Leistung hat einen definierten Punktwert, der mit einem individuellen Multiplikator des jeweiligen Pflegedienstes multipliziert wird. Daraus ergibt sich der Preis für jede einzelne Leistung. Daher können die Kosten für dieselbe Leistung je nach Pflegedienst leicht variieren, meistens im Bereich der Nachkommastellen.
Eine allgemeingültige Faustformel für die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes gibt es nicht, da diese stark von den individuellen Bedürfnissen und der gewünschten Leistung abhängen. Für eine genaue Kostenaufstellung ist immer eine individuelle Beratung und Bedarfsermittlung unerlässlich. Denn die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes hängen von verschiedenen Faktoren ab und variieren je nach den benötigten Leistungen und den jeweiligen Kostenträgern. Es gibt vier Hauptkostenträger in der ambulanten Pflege: die Pflegekasse, die Krankenkasse, das Sozialamt und der Klient selbst durch den Eigenanteil.
Pflegekasse: Abhängig vom Pflegegrad stellt die Pflegekasse ein festes Budget für Pflegeleistungen zur Verfügung. Der Pflegebedürftige kann über dieses Budget frei verfügen. Sollten die Kosten für die gewählten Pflegeleistungen das Budget übersteigen, muss der Differenzbetrag privat finanziert werden.
Krankenkasse: Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie Medikamentengabe oder Verbandswechsel, werden in der Regel zu 100 % von der Krankenkasse übernommen. Diese fallen unter den Bereich der Behandlungspflege.
Sozialhilfeträger: In Fällen, in denen die finanziellen Mittel des Pflegebedürftigen nicht ausreichen, um die über das Budget der Pflegekasse hinausgehenden Kosten zu decken, kann der Sozialhilfeträger einspringen. Dies geschieht unter bestimmten Voraussetzungen.
Leistungsempfänger: Wenn die in Anspruch genommenen Pflegeleistungen das von der Pflegekasse bereitgestellte Budget überschreiten oder wenn Leistungen gewählt werden, die nicht im Leistungskatalog der Kranken- und Pflegekassen enthalten sind, ist ein Eigenanteil zu tragen. Die Höhe dieses Eigenanteils variiert individuell, je nach gewählter Leistungszusammenstellung.
Ja, wir bieten mobilen Pflegedienst in Ihrer Nähe an! Wenn Sie in Lübeck oder Kiel wohnen, sind wir für Sie da. Hier sind die Gebiete, in denen wir unsere Dienste anbieten:
In Lübeck:
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Egal, ob Sie Grundpflege, häusliche Krankenpflege, Palliativversorgung, hauswirtschaftliche Unterstützung, Beratungseinsatz bei Pflegegrad oder private Zusatzleistungen benötigen – wir sind für Sie da.
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Die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst werden von verschiedenen Stellen getragen, abhängig von der Art der benötigten Pflegeleistungen und der finanziellen Situation des Pflegebedürftigen. Dies sind die Hauptkostenträger:
Pflegekasse: Abhängig vom Pflegegrad stellt die Pflegekasse ein festes Budget für Pflegeleistungen zur Verfügung. Der Pflegebedürftige kann über dieses Budget frei verfügen. Sollten die Kosten für die gewählten Pflegeleistungen das Budget übersteigen, muss der Differenzbetrag privat finanziert werden.
Krankenkasse: Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie Medikamentengabe oder Verbandswechsel, werden in der Regel zu 100% von der Krankenkasse übernommen. Diese fallen unter den Bereich der Behandlungspflege.
Sozialhilfeträger: In Fällen, in denen die finanziellen Mittel des Pflegebedürftigen nicht ausreichen, um die über das Budget der Pflegekasse hinausgehenden Kosten zu decken, kann der Sozialhilfeträger einspringen. Dies geschieht unter bestimmten Voraussetzungen.
Leistungsempfänger: Wenn die in Anspruch genommenen Pflegeleistungen das von der Pflegekasse bereitgestellte Budget überschreiten oder wenn Leistungen gewählt werden, die nicht im Leistungskatalog der Kranken- und Pflegekassen enthalten sind, ist ein Eigenanteil zu tragen. Die Höhe dieses Eigenanteils variiert individuell, je nach gewählter Leistungszusammenstellung.
Ja, wir bieten auch einen Pflegedienst mit Haushaltshilfe an. Unsere Haushaltshilfeleistungen umfassen unter anderem das Einkaufen, die Reinigung der Wohnung sowie das Waschen von Kleidung. Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Mitarbeitenden ihre Arbeit sicher erledigen. Dabei beachten wir stets die Sicherheitsvorschriften: Während der Ausführung unserer Tätigkeiten bleiben die Füße unserer Pflegekräfte immer am Boden. Das bedeutet, wir vermeiden das Klettern auf Tritte, Stühle oder Leitern, um Unfälle zu verhindern und sowohl die Sicherheit unserer Mitarbeitenden als auch die Ihrer Wohnung zu gewährleisten. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz aller Beteiligten und stellen sicher, dass die Haushaltshilfe auf eine verantwortungsvolle Weise durchgeführt wird.
Die Beauftragung eines Pflegedienstes sollte in Betracht gezogen werden, wenn eine Person Unterstützung bei täglichen Aufgaben benötigt, die sie aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht mehr alleine bewältigen kann. Hier sind einige Anzeichen, die darauf hinweisen können, dass die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes sinnvoll sein könnte:
Einschränkungen bei Alltagsaktivitäten: Schwierigkeiten bei grundlegenden Tätigkeiten wie Anziehen, Baden, Essen oder Bewegen sind klare Indikatoren, dass professionelle Unterstützung hilfreich sein könnte.
Medizinische Bedürfnisse: Die Notwendigkeit regelmäßiger medizinischer Versorgung, wie beispielsweise Wundversorgung, Medikamentenmanagement oder spezielle Pflege bei chronischen Erkrankungen, kann die Einbindung eines Pflegedienstes erforderlich machen.
Sicherheitsbedenken: Häufige Stürze, Verwirrtheit oder das Vergessen wichtiger Dinge können ein Risiko für die Sicherheit der betroffenen Person darstellen und sind oft ein Zeichen dafür, dass zusätzliche Hilfe benötigt wird.
Überlastung der Angehörigen: Wenn die Pflege durch Familienmitglieder oder Freunde zu einer Überforderung führt oder diese nicht mehr in der Lage sind, die notwendige Unterstützung zu leisten.
Soziale Isolation: Einsamkeit und soziale Isolation können sich negativ auf die Gesundheit und das Wohlbefinden auswirken. Ein Pflegedienst kann hier nicht nur praktische Unterstützung bieten, sondern auch soziale Interaktion und Begleitung.
Verschlechterung des Gesundheitszustandes: Eine deutliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder eine Zunahme von Krankheitssymptomen können darauf hindeuten, dass professionelle Pflege notwendig ist.
Es ist wichtig, diese Entscheidung frühzeitig und in Absprache mit allen Beteiligten, einschließlich der betroffenen Person, zu treffen. Ein ambulanter Pflegedienst kann nicht nur praktische Unterstützung im Alltag bieten, sondern auch die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person erheblich verbessern und ihr ermöglichen, länger in ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben.
Der Nachweis eines Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI bei der Krankenkasse erfolgt durch eine sorgfältige Dokumentation des Beratungsgesprächs, das in der Häuslichkeit der pflegebedürftigen Person durchgeführt wird. Hier sind die wichtigsten Schritte im Prozess:
Begutachtung vor Ort: Die Beratung findet direkt im Zuhause der pflegebedürftigen Person statt. Es ist essenziell, dass die pflegebedürftige Person während dieses Termins anwesend ist, da die Beratung auf ihre individuellen Bedürfnisse und Umstände abgestimmt wird.
Dokumentation des Beratungseinsatzes: Während des Termins werden alle relevanten Aspekte der Beratung dokumentiert. Dazu gehören die besprochenen Inhalte, eventuelle Empfehlungen für die Pflege und spezifische Anforderungen oder Wünsche der pflegebedürftigen Person.
Übermittlung an die Pflegekasse: Nach dem Beratungstermin wird die Dokumentation vom Pflegedienst an die zuständige Pflegekasse übermittelt. Dieser Schritt ist entscheidend, da er als offizieller Nachweis des Beratungseinsatzes dient.
Diese Dokumentation und Übermittlung an die Pflegekasse ist nicht nur für die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen wichtig, sondern dient auch dazu, die Qualität und Angemessenheit der Pflege sicherzustellen. Durch diesen Prozess wird gewährleistet, dass die Pflegekasse über alle notwendigen Informationen verfügt und dass die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person korrekt erfasst und berücksichtigt werden.
Die Häufigkeit, mit der ein Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI durchgeführt werden muss, hängt direkt vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab. Hier ist eine kurze Übersicht:
Pflegegrad 1: Für Personen mit Pflegegrad 1 ist kein Beratungseinsatz nach § 37.3 erforderlich.
Pflegegrad 2 bis 3: Personen, die einem Pflegegrad 2 oder 3 zugeordnet sind, müssen halbjährlich einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen.
Pflegegrad 4 und 5: Für Personen mit Pflegegrad 4 oder 5 sind Beratungseinsätze vierteljährlich erforderlich.
Diese Beratungseinsätze sind ein wichtiger Teil der Qualitätssicherung in der Pflege. Sie dienen dazu, die Angemessenheit und Qualität der Pflege regelmäßig zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Pflegeleistungen auf die aktuellen Bedürfnisse und den Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person abgestimmt sind. Sie bieten außerdem eine Gelegenheit, eventuelle Anpassungen in der Pflegeplanung vorzunehmen und sicherzustellen, dass die Pflege optimal gestaltet ist.
Während eines Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI, der ab Pflegegrad 2 verpflichtend ist, liegt der Fokus darauf, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und die Pflegepersonen zu unterstützen. Hier sind die Kernpunkte, die im Rahmen eines solchen Einsatzes beleuchtet werden:
Einschätzung einer möglichen Höherstufung des Pflegegrads: Es wird geprüft, ob die aktuelle Einstufung des Pflegegrads noch der Pflegesituation entspricht oder ob eine Höherstufung angebracht sein könnte. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass die pflegebedürftige Person die angemessene Unterstützung und Pflegeleistungen erhält, die ihren aktuellen Bedürfnissen entsprechen.
Bedarf von Pflegehilfsmitteln: Es wird evaluiert, ob zusätzliche Hilfsmittel erforderlich sind, um die Pflege zu erleichtern oder zu verbessern. Hierbei kann es um technische Hilfsmittel, aber auch um Verbrauchsmaterialien gehen, die den Alltag der Pflegebedürftigen und Pflegepersonen erleichtern.
Beratung und Ratschläge: Die Pflegeberatung beinhaltet auch das Geben von Ratschlägen, beispielsweise zu rückenschonenden Hebetechniken oder anderen pflegerischen Maßnahmen. Ziel ist es, sowohl die Pflegequalität zu verbessern als auch die Gesundheit und das Wohlbefinden der pflegenden Angehörigen oder Pflegekräfte zu schützen.
Überprüfung der Pflegesituation zu Hause: Es wird beurteilt, ob die häusliche Pflegesituation adäquat und sicher gestaltet ist. Dies umfasst die Überprüfung der Wohnsituation hinsichtlich ihrer Eignung für die Pflege und möglicher Risikofaktoren.
Diese Aspekte werden im Rahmen des Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI umfassend betrachtet, um eine hohe Qualität der häuslichen Pflege zu gewährleisten und die Pflegepersonen in ihrer verantwortungsvollen Aufgabe bestmöglich zu unterstützen.
Die Kombinationsleistung in der Pflege ist eine Möglichkeit, verschiedene Arten der Pflegeunterstützung miteinander zu kombinieren. Sie setzt sich aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld zusammen und ist ab Pflegegrad 2 verfügbar. Die Höhe des Budgets für die Kombinationspflege hängt vom Pfleg