24-Stunden-Pflege oder Pflegedienst? Vergleich und Kombination

Kurz gesagt: Ein ambulanter Pflegedienst kommt zu fest vereinbarten Einsätzen und ist nicht rund um die Uhr bei Ihnen. Bei der sogenannten 24-Stunden-Pflege zu Hause wohnt eine Betreuungskraft im Haushalt mit (Fachbegriff „Live-in“). Auch sie arbeitet nicht 24 Stunden, sondern braucht Pausen, Freizeit und Nachtruhe. Wer wirklich rund um die Uhr Pflegekräfte in der Nähe braucht, findet in einer ambulant betreuten Pflege-Wohngemeinschaft (Pflege-WG) eine echte Alternative – zum Beispiel in unserer Pflege-WG in Lebrade.
Wichtig vorab: halpy stellt keine Live-in-Betreuungskräfte für Privathaushalte. Zu Hause versorgen wir Sie als ambulanter Pflegedienst mit festen Einsätzen – mit Büros in Kiel und Lübeck, Preetz und Umgebung versorgt unser Kieler Team. In unserer Pflege-WG in Lebrade (Kreis Plön) sind dagegen rund um die Uhr Pflegekräfte vor Ort.
Leistung der Pflegeversicherung (Stand Oktober 2026) | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|
Pflegesachleistung für den Pflegedienst (§ 36 SGB XI), monatlich | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
Pflegegeld (§ 37 SGB XI), monatlich | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI), monatlich, auch PG 1 | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
Wohngruppenzuschlag in der Pflege-WG (§ 45f SGB XI), monatlich, auch PG 1 | 224 € | 224 € | 224 € | 224 € |
Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs-/Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI) | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € |
*Quelle: SGB XI, gesetze-im-internet.de; Stand: Oktober 2026. Pflegegrad (PG) 1 erhält weder Pflegegeld noch Pflegesachleistung.*
24-Stunden-Pflege oder Pflegedienst: Was ist der Unterschied?
Der Unterschied liegt in Anwesenheit, Fachlichkeit und Finanzierung. Ein Pflegedienst bringt ausgebildetes Pflegepersonal zu bestimmten Zeiten, etwa morgens zur Körperpflege und abends zum Zubettgehen. Eine Live-in-Betreuungskraft ist vor allem da: Sie kocht, kauft ein, begleitet Spaziergänge und hilft bei alltäglichen Handgriffen. Sie ist in der Regel keine Pflegefachkraft. Die Pflege-WG verbindet beides: Pflegekräfte sind dauerhaft vor Ort, und der Alltag findet in einer kleinen Gemeinschaft statt.
Ambulanter Pflegedienst zu Hause | Live-in-Betreuung („24-Stunden-Pflege“) | Pflege-WG mit Pflegekräften rund um die Uhr | |
|---|---|---|---|
Anwesenheit | Feste Einsätze, meist ein- bis mehrmals täglich | Wohnt im Haushalt; hat aber Arbeits-, Ruhe- und Freizeiten | Pflegekräfte im Schichtdienst, auch nachts |
Fachlichkeit | Qualifiziertes Pflegepersonal, Pflegefachkräfte verantworten die Pflege | Meist Betreuungs- und Haushaltshilfe ohne Pflegeausbildung | Qualifiziertes Pflegepersonal des Pflegedienstes |
Behandlungspflege (z. B. Medikamente, Verbände nach ärztlicher Verordnung) | Ja, Abrechnung mit der Krankenkasse (§ 37 SGB V) | Keine Abrechnung mit der Krankenkasse | Ja, Abrechnung mit der Krankenkasse (§ 37 SGB V) |
Abrechnung Pflegekasse | Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) | Bezahlung privat; Pflegegeld kann dafür eingesetzt werden | Pflegesachleistung plus Wohngruppenzuschlag (§ 45f SGB XI); Miete und Haushaltskosten privat |
Wohnraum | Eigene Wohnung | Eigenes Zimmer für die Betreuungskraft nötig | Eigenes Zimmer, Küche und Gemeinschaftsräume geteilt |
Ausfall und Vertretung | Das Team plant Vertretung | Muss die Agentur oder die Familie organisieren | Das Team plant Vertretung |
Kontrolle | Regelmäßige Prüfung durch den Medizinischen Dienst (§ 114 SGB XI) | Keine Qualitätsprüfung nach SGB XI | Der versorgende Pflegedienst wird geprüft (§ 114 SGB XI) |
Wie oft ein Pflegedienst bei welchem Pflegegrad kommt, erklären wir in Wie oft kommt ein Pflegedienst nach Hause?. Was Grund- und Behandlungspflege umfassen, lesen Sie unter Grundpflege und Behandlungspflege: der Unterschied.
Welcher Pflegedienst bietet 24-Stunden-Pflege an?
Im eigenen Zuhause bietet ein normaler ambulanter Pflegedienst in aller Regel keine 24-Stunden-Pflege an. Er arbeitet in Touren mit geplanten Einsätzen. Rund um die Uhr sind Pflegekräfte dagegen in ambulant betreuten Pflege-WGs vor Ort, die ein Pflegedienst versorgt. Bei halpy ist das unsere Pflege-WG in Lebrade.
Eine Sonderform ist die außerklinische Intensivpflege (§ 37c SGB V). Sie ist für Menschen gedacht, bei denen ständig eine Pflegefachkraft anwesend sein muss – etwa bei Beatmung oder Trachealkanüle. Sie wird von besonders qualifizierten Ärztinnen und Ärzten verordnet, von der Krankenkasse bezahlt und von spezialisierten Intensivpflegediensten erbracht. halpy bietet keine Intensivpflege an.
Unsere 24-Stunden-Rufbereitschaft für Klientinnen und Klienten zu Hause ist eine telefonische Erreichbarkeit, keine Anwesenheit vor Ort. In einem medizinischen Notfall wählen Sie immer die 112.
Ist ambulante Pflege zu Hause auch nachts möglich?
Teilweise. Manche Pflegedienste fahren späte Abend- oder einzelne Nachteinsätze, etwa zum Lagern oder für eine verordnete Medikamentengabe. Fragen Sie konkret nach. Eine Nachtwache über viele Stunden leistet ein ambulanter Pflegedienst in einem Privathaushalt in der Regel nicht. Eine weitere Möglichkeit ist die Nachtpflege in einer teilstationären Einrichtung (§ 41 SGB XI); die Pflegekasse zahlt dafür monatlich bis zu 721 € (PG 2), 1.357 € (PG 3), 1.685 € (PG 4) oder 2.085 € (PG 5) zusätzlich.
Pflege-WG statt 24-Stunden-Betreuungskraft: Welche Vorteile hat sie?
Wenn zu Hause nachts regelmäßig Hilfe nötig ist oder ständig jemand ein Auge haben muss, stößt eine einzelne Betreuungskraft an Grenzen – sie braucht selbst Schlaf und freie Tage. Eine Pflege-WG löst dieses Problem, ohne dass Ihr Angehöriger in eine große Einrichtung ziehen muss.
Eigenes Zimmer statt Station: Jede Bewohnerin und jeder Bewohner hat ein eigenes Zimmer als privaten Rückzugsort. Küche und Gemeinschaftsräume teilt man.
Kleine Gemeinschaft: Für den Wohngruppenzuschlag dürfen höchstens zwölf Menschen zusammenleben (§ 45f SGB XI). Man kennt sich, isst zusammen und gestaltet den Tag gemeinsam.
Rund um die Uhr Pflegekräfte vor Ort: Auch nachts ist jemand da – nicht nur telefonisch erreichbar. Grund- und Behandlungspflege übernimmt qualifiziertes Pflegepersonal.
Bewohner und Angehörige bestimmen mit: Eine Pflege-WG ist rechtlich ein gemeinsames Zuhause. Die Mitglieder der Wohngruppe beauftragen zum Beispiel gemeinschaftlich eine Person, die Organisation, Haushalt und Gemeinschaftsleben unterstützt (§ 45f Abs. 1 Nr. 3 SGB XI). Angehörige sind willkommen und gestalten den Alltag mit.
Zuschüsse der Pflegekasse: Zusätzlich zu Pflegesachleistung, Pflegegeld oder Entlastungsbetrag gibt es auf Antrag den Wohngruppenzuschlag von 224 € im Monat – auch schon ab Pflegegrad 1. Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung zahlt die Krankenkasse.
Miete, Haushaltsgeld und der Teil der Pflegekosten, der über die Leistungen der Pflegekasse hinausgeht, werden privat bezahlt. Wie sich die Kosten zusammensetzen, besprechen wir mit Ihnen vor dem Einzug. Mehr zur Wohnform: Pflege-WG für Senioren in Schleswig-Holstein und Pflege-Wohngemeinschaft bei halpy.
Und das Pflegeheim? Es bleibt eine Option, wenn eine sehr umfassende, vollstationäre Versorgung nötig ist. Eine Entscheidungshilfe finden Sie in Pflegeheim oder häusliche Betreuung – was passt?.
24-Stunden-Betreuung und Pflegedienst kombinieren: So funktioniert es
Wer zu Hause bleiben möchte und eine Live-in-Betreuung hat, verteilt die Aufgaben am besten dorthin, wo sie fachlich hingehören.
Der Pflegedienst übernimmt:
Grundpflege, also Waschen, Duschen, Anziehen, Hilfe bei Toilettengängen
Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung, etwa Medikamente, Injektionen, Kompressionsstrümpfe oder Wundversorgung (häusliche Krankenpflege)
den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI – Pflicht, wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen; bei der Kombinationsleistung freiwillig
Die Betreuungskraft übernimmt: Gesellschaft, Tagesstruktur, Spaziergänge, Kochen, Einkaufen, leichte Hausarbeit und die Anwesenheit zwischen den Pflegeeinsätzen.
Wie wird die Kombination bezahlt?
Dafür gibt es die Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI). Sie nutzen einen Teil der Pflegesachleistung für den Pflegedienst. Den nicht genutzten Anteil zahlt die Pflegekasse prozentual als Pflegegeld aus. Dieses Geld können Sie für die Betreuungskraft einsetzen. An die gewählte Aufteilung sind Sie grundsätzlich sechs Monate gebunden.
Beispiel Pflegegrad 3: Der Pflegedienst rechnet 40 % der Sachleistung ab, also 598,80 € von 1.497 €. Dann zahlt die Pflegekasse noch 60 % des Pflegegeldes aus: 359,40 € von 599 €.
Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung zahlt die Krankenkasse; sie geht nicht vom Budget der Pflegekasse ab. Mehr zu Kosten und Eigenanteilen: Was kostet ein Pflegedienst?.
Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege sinnvoll einbauen
Entlastungsbetrag (131 € im Monat): Er ist zweckgebunden – für zugelassene Pflegedienste (bei PG 2–5 nicht für Körperpflege und andere Hilfen zur Selbstversorgung) oder für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Eine Live-in-Betreuung lässt sich damit in der Regel nicht bezahlen. Gut passt er etwa für Hauswirtschaft oder Alltagsbegleitung. Mehr: Pflegegrad Entlastungsbetrag sinnvoll nutzen.
Verhinderungspflege (aus dem Jahresbetrag von 3.539 €): Sie greift, wenn eine private Pflegeperson – etwa die Tochter – wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert ist (§ 39 SGB XI). Dann kann der Pflegedienst zusätzliche Einsätze übernehmen. Wer die Kombinationsleistung bezieht, erhält während einer Verhinderungspflege bis zu acht Wochen im Jahr die Hälfte des zuvor gezahlten anteiligen Pflegegeldes weiter (§ 38 SGB XI). Ob sich Verhinderungspflege mit Ihrem Betreuungsmodell verbinden lässt, klären Sie vorab mit der Pflegekasse.
Was ändert sich 2027? (Entwurf)
Die Bundesregierung hat am 30.09.2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Er ist noch nicht vom Bundestag verabschiedet; geplant ist das Inkrafttreten zum 01.01.2027. Der Entwurf sieht unter anderem vor:
Pflegegeld heißt „Entlastungsbudget“: PG 2 380 €, PG 3 630 €, PG 4 890 €, PG 5 1.080 €
Pflegesachleistung steigt: PG 2 890 €, PG 3 1.590 €, PG 4 2.090 €, PG 5 2.530 €
Statt Entlastungsbetrag ein Sozialraumbudget von 175 € (unter 25 Jahren 300 €), nur für PG 2–5
Statt 3.539 € ein Überbrückungsbudget von 2.285 € pro Jahr
Anträge bis 31.12.2026 werden nach altem Recht entschieden
Alles Weitere: Pflegereform 2027: Was sich ändert.
Was ist bei der 24-Stunden-Betreuung rechtlich zu beachten?
Die Rechtslage ist schwierig. Wir geben keine Rechtsberatung, sondern nennen die wichtigsten Prüfpunkte.
Mindestlohn auch für Bereitschaft: Das Bundesarbeitsgericht hat am 24.06.2021 entschieden (Az. 5 AZR 505/20): Nach Deutschland in einen Privathaushalt entsandte Betreuungskräfte haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, auch für Bereitschaftsdienst. Bereitschaft kann schon darin liegen, dass die Betreuungskraft im Haushalt wohnen und bei Bedarf zu allen Tag- und Nachtstunden arbeiten muss. Den genauen Umfang der Arbeitszeit hat das Gericht an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Drei gängige Modelle:
Arbeitgebermodell: Ihre Familie stellt die Betreuungskraft selbst an – mit Anmeldung zur Sozialversicherung, Mindestlohn, Urlaub und Vertretung.
Entsendemodell: Ein Unternehmen aus einem anderen EU-Staat schickt seine Beschäftigte zu Ihnen. Sie bleibt im Sozialversicherungssystem ihres Herkunftslandes; Nachweis ist die A1-Bescheinigung. Eine Entsendung ist auf voraussichtlich höchstens 24 Monate angelegt. Lassen Sie sich die A1-Bescheinigung vor Beginn zeigen.
Selbstständige Betreuungskräfte: Hier besteht das Risiko der Scheinselbstständigkeit, wenn Sie Arbeitszeiten und Aufgaben vorgeben. Das Bundesgesundheitsministerium hat dazu Rechtsgutachten von Prof. Gregor Thüsing veröffentlicht.
Neutral und kostenlos berät die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse (§ 7a SGB XI). Bei Vertragsfragen helfen Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeits- oder Sozialrecht.
So gehen Sie jetzt vor: Schritt für Schritt
Bedarf aufschreiben: Notieren Sie eine Woche lang, wann Hilfe nötig ist – tagsüber, abends, nachts. Was ist Pflege, was ist Gesellschaft und Aufsicht?
Pflegegrad prüfen: Ohne Pflegegrad gibt es keine Leistungen der Pflegekasse. Eine erste Einschätzung gibt unser Pflegegrad-Rechner.
Ehrlich einschätzen: Ist nachts mehrmals Hilfe nötig, besteht Weglaufgefahr oder ein hohes Sturzrisiko bei Alleinleben? Dann ist eine Pflege-WG oft sicherer als eine einzelne Betreuungskraft. Bei neuen Symptomen wie plötzlicher Verwirrtheit sprechen Sie zuerst mit der Hausärztin oder dem Hausarzt.
Pflegeberatung nutzen: Lassen Sie sich nach § 7a SGB XI kostenlos beraten.
Pflege-WG ansehen: Vereinbaren Sie einen Besuch, zum Beispiel in unserer Pflege-WG Lebrade, und fragen Sie nach freien Zimmern, Kosten und Mitbestimmung.
Oder zu Hause kombinieren: Fragen Sie beim Pflegedienst Einsätze an, beantragen Sie die Kombinationsleistung und prüfen Sie Live-in-Angebote auf Modell, Arbeitszeiten, Vertretung und A1-Bescheinigung.
24-Stunden-Pflege in Kiel, Lübeck, Preetz und Lebrade
Wer in unserer Region nach „24-Stunden-Pflege“ sucht, hat bei halpy zwei Wege. Zu Hause übernehmen unsere Teams in Kiel und Lübeck Grund- und Behandlungspflege, Wundversorgung, Palliativversorgung und Beratungseinsätze – auch in Haushalten, in denen bereits eine Betreuungskraft lebt. Preetz und Umgebung, etwa Schellhorn, versorgt unser Kieler Team. Rund um die Uhr betreut leben Menschen in unserer Pflege-WG in Lebrade (Lannweg 6) – mit eigenem Zimmer, kleiner Gemeinschaft und Pflegekräften, die Tag und Nacht vor Ort sind.
Häufige Fragen
Zahlt die Pflegekasse eine 24-Stunden-Pflege? Nicht direkt. Pflegesachleistung gibt es nur für zugelassene Pflegedienste. Das Pflegegeld oder den Pflegegeld-Anteil aus der Kombinationsleistung können Sie für eine Betreuungskraft einsetzen. In einer Pflege-WG kommen Pflegesachleistung und Wohngruppenzuschlag (224 € im Monat) zusammen.
Bietet halpy 24-Stunden-Pflege an? Ja, in unserer Pflege-WG in Lebrade sind rund um die Uhr Pflegekräfte vor Ort. Live-in-Betreuungskräfte für Privathaushalte stellen oder vermitteln wir nicht. Unsere 24-Stunden-Rufbereitschaft für Klientinnen und Klienten zu Hause ist eine telefonische Erreichbarkeit.
Kann die Betreuungskraft Medikamente spritzen oder Verbände wechseln? Ärztlich verordnete Behandlungspflege rechnet nur ein zugelassener Pflegedienst mit der Krankenkasse ab. Die Krankenkasse zahlt häusliche Krankenpflege nur, soweit eine im Haushalt lebende Person die Maßnahme nicht im erforderlichen Umfang übernehmen kann (§ 37 Abs. 3 SGB V). Wie das bei einer Live-in-Kraft zu bewerten ist, entscheidet die Krankenkasse im Einzelfall.
Brauche ich bei 24-Stunden-Betreuung trotzdem den Beratungseinsatz? Ja, wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen: Seit 01.01.2026 ist er für Pflegegeldbezieher in PG 2–5 einmal pro Kalenderhalbjahr Pflicht. Bei der Kombinationsleistung ist er freiwillig. Die Kosten trägt die Pflegekasse.
Wer bekommt den Wohngruppenzuschlag? Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1, die mit mindestens zwei und höchstens elf weiteren Personen in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben, von denen mindestens zwei weitere pflegebedürftig sind. Weitere Voraussetzungen regelt § 45f SGB XI; der Zuschlag wird bei der Pflegekasse beantragt.
Persönliche Beratung in Kiel, Lübeck und Preetz
Sie sind unsicher, ob Pflegedienst, Live-in-Betreuung oder unsere Pflege-WG zu Ihrer Situation passt? Wir schauen gemeinsam auf den Pflegebedarf und sagen Ihnen ehrlich, was wir leisten können.
Kiel (auch Preetz, Schellhorn, Lebrade): Werftbahnstraße 8, 24143 Kiel, Tel. 0431 55688000 · Standort Kiel · Standort Preetz, Tel. 04342 7897040
Pflege-WG Lebrade: Lannweg 6 · Pflege-WG Lebrade
Lübeck: Einsiedelstraße 6, 23554 Lübeck, Tel. 0451 58347070 · Standort Lübeck
Sprechzeiten: Mo–Fr 8–12 und 13–15 Uhr
Schreiben Sie uns gern über das Kontakt-Formular.
*Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung.*
Quellen
§ 7a SGB XI Pflegeberatung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__7a.html (Stand Oktober 2026)
§ 36 SGB XI Pflegesachleistung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__36.html
§ 37 SGB XI Pflegegeld und Beratungseinsatz: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html
§ 38 SGB XI Kombinationsleistung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__38.html
§ 39 SGB XI Verhinderungspflege: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__39.html
§ 41 SGB XI Tages- und Nachtpflege: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__41.html
§ 42a SGB XI Gemeinsamer Jahresbetrag: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__42a.html
§ 45b SGB XI Entlastungsbetrag: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html
§ 45f SGB XI Wohngruppenzuschlag: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45f.html (Stand Oktober 2026)
§ 114 SGB XI Qualitätsprüfungen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__114.html
§ 37 SGB V Häusliche Krankenpflege: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__37.html
§ 37c SGB V Außerklinische Intensivpflege: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__37c.html
Bundesgesundheitsministerium, Online-Ratgeber Pflege: Alternative Wohnformen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/alternative-wohnformen
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.06.2021, 5 AZR 505/20: https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-505-20/
Bundesgesundheitsministerium, Gutachten Thüsing „Rechtskonforme Betreuung in den eigenen vier Wänden“ (2019): https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/rechtskonforme-betreuung-in-den-eigenen-vier-waenden-regelungen-fuer-die-betreuung-in-haeuslicher-gemeinschaft-24-stunden-betreuung
Bundesgesundheitsministerium, Gutachten Thüsing „Häusliche 24h-Betreuung durch Selbständige“: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/haeusliche-24h-betreuung-durch-selbstaendige-gesetzgeberische-wege-zur-verhinderung-von-scheinselbstaendigkeit-und-zur-verbesserung-der-arbeitsbedingungen
GKV-Spitzenverband, DVKA: Entsendung und A1-Bescheinigung: https://www.dvka.de/de/arbeitgeber-erwerbstaetige/laenderspezifische-informationen/eu-staaten/polen/entsendung.html
Bundesgesundheitsministerium, Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Kabinettsentwurf 30.09.2026: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/pflegeneuordnungsgesetz-pnog
Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von halpy redaktionell freigegeben. Stand: Oktober 2026. Er ersetzt keine individuelle Beratung – sprechen Sie uns gerne an. Titelbild: Symbolbild (KI-generiert).




