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Was ist eine Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI?

Autorenbild: Tim SchröderTim Schröder

junge Pflegefachkraft beim ambulanten Pflegedienst halpy bietet Pflegeberatung nach §37.3 an.


Die Pflege zu Hause kann herausfordernd sein – sowohl für pflegende Angehörige als auch für Pflegegeldempfänger selbst. Um eine gleichbleibend gute Versorgung zu gewährleisten, ist für viele Pflegebedürftige ein Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI verpflichtend. Doch was bedeutet das genau? Wer muss diese Pflegeberatung in Anspruch nehmen, und welche Vorteile bringt sie mit sich?


In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige rund um den Pflegegrad-Beratungseinsatz: Wer ihn braucht, wie oft er nötig ist und was dabei besprochen wird. Außerdem werfen wir einen Blick auf aktuelle Studien zur Wirksamkeit dieser Beratungstermine.



1. Was bedeutet der Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI?


Die Pflegekassen schreiben vor, dass Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und sich ausschließlich von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen versorgen lassen, regelmäßig eine Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI durchführen lassen müssen.


Das Ziel:


Sicherstellung der häuslichen Pflege – Die Pflegekasse möchte sicherstellen, dass die Pflege angemessen erfolgt.


Entlastung und Unterstützung für Angehörige – Pflegeberatung bietet wichtige Tipps und Hilfestellungen.


Prävention von Überlastung – Viele pflegende Angehörige stehen unter großem Druck. Die Beratung hilft, Belastungen frühzeitig zu erkennen.


Diese Beratungen werden von ambulanten Pflegediensten oder zugelassenen Pflegeberatern durchgeführt und sind für Pflegegeldempfänger kostenlos.



Wer muss die Beratung in Anspruch nehmen?


Die Häufigkeit des Beratungseinsatzes hängt vom Pflegegrad ab:


  • Pflegegrad 2 und 3 → alle sechs Monate

  • Pflegegrad 4 und 5 → alle drei Monate

  • Pflegegrad 1 → freiwillig, aber empfohlen

Verpasst man den Termin, kann es zu einer Kürzung oder sogar zur Streichung des Pflegegeldes kommen.



2. Was wird bei der Pflegeberatung besprochen?


Viele befürchten, dass sie bei der Beratung „kontrolliert“ werden – doch das ist ein Missverständnis. Der Termin dient dazu, Fragen zu klären, Probleme frühzeitig zu erkennen und die Pflegesituation zu verbessern.


Themen des Beratungseinsatzes sind:


  • Pflegesituation bewerten – Ist die Versorgung gesichert? Gibt es Risiken?

  • Tipps zur Erleichterung der Pflege – Von rückenschonenden Techniken bis zu Pflegehilfsmitteln.

  • Beratung zu Entlastungsangeboten – Tagespflege, Kurzzeitpflege oder ambulante Dienste.

  • Informationen zu finanziellen Hilfen – Pflegegeld, Zuschüsse, Pflegehilfsmittel.


Ein guter Berater schaut individuell, welche Unterstützung für die pflegende Person sinnvoll ist.



3. Wie wirksam ist der Beratungseinsatz? – Aktuelle Studien


Pflegeberatungen nach §37.3 SGB XI sind nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern haben nachweisbare positive Effekte.


Eine Studie des Deutschen Instituts für Pflegeforschung (DIP, 2023) zeigt:


  • 73 % der pflegenden Angehörigen fühlen sich durch die Beratung sicherer in ihrer Rolle.

  • Mehr als 50 % nutzen nach der Beratung erstmals Entlastungsangebote, die sie vorher nicht kannten.

  • Rund 30 % beantragen nach der Beratung zusätzliche Leistungen wie Pflegehilfsmittel oder einen höheren Pflegegrad.


Das zeigt: Viele Betroffene schöpfen die Möglichkeiten der Pflegeversicherung gar nicht aus – eine gute Beratung kann das ändern!


Ein weiteres Forschungsteam der Hochschule Osnabrück (2022) stellte fest, dass durch regelmäßige Beratungseinsätze die Wahrscheinlichkeit eines Heimaufenthalts um bis zu 25 % reduziert werden kann. Das liegt daran, dass pflegende Angehörige frühzeitig auf Entlastungsmöglichkeiten aufmerksam gemacht werden.



4. Wie findet man einen guten Pflegeberater?


Den Beratungseinsatz für Pflegegeldempfänger übernehmen:



Die Pflegekasse kann dir eine Liste mit zugelassenen Anbietern nennen. Wichtig ist, dass du dich gut aufgehoben fühlst – ein vertrauensvolles Gespräch ist entscheidend.



5. Wie unterstützt halpy bei der Pflegeberatung?


Wir bei halpy setzen auf eine persönliche Beratung, die sich an den Bedürfnissen der pflegenden Angehörigen orientiert. Unser Ziel ist es, nicht nur die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, sondern echte Unterstützung im Pflegealltag zu bieten.


  • Praktische Tipps statt trockener Theorie – Wir zeigen Lösungen, die den Alltag wirklich erleichtern.

  • Individuelle Beratung – Jede Pflegesituation ist anders, deshalb gibt es bei uns keine Standard-Antworten.

  • Entlastung der Angehörigen – Wir geben Tipps für die Beschaffung von Hilfsmitteln oder die Beantragung finanzieller Unterstützung.


Viele unserer Klienten berichten, dass sie sich nach unserer Beratung besser informiert, sicherer und weniger belastet fühlen. Das ist unser Anspruch.



Fazit: Die Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI ist mehr als nur eine Pflicht


Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI durchführen lassen. Doch anstatt nur als Pflichttermin gesehen zu werden, kann dieser Termin eine wertvolle Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige sein.


Aktuelle Studien zeigen, dass eine gute Beratung die Pflegequalität verbessert und Überlastung vorbeugt. Wer sich gut informiert, kann Leistungen der Pflegekasse besser nutzen und die Pflege langfristig sichern.


💡 Tipp: Vereinbare rechtzeitig deinen nächsten Beratungstermin, um Kürzungen des Pflegegeldes zu vermeiden und wertvolle Unterstützung zu erhalten!

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